Minifterium der Finanzen.
Carláruhe, den 3. Dezember 1851.
Vorlage der vergleichenden Darfteffung für 1848 und 1849,
Beſchluß.
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog zum Großherzoglichen Staatsminiſterium unterthänigſt vorzutragen: Sun dem anliegenden gedruckten Hefte überreichen wir ehrerbietigſt die dem nächſten Landtage vor—
zulegende Vergleichung der Budgetſätze mit den Rechnungsergebniſſen für 1848 und 1849.
1847 und die außer—
Die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben ſind mit den Budgetſätzen für ordentlichen Einnahmen und Ausgaben mit Verwilligungen der Stände für 1848 und 1619 verglichen.
Die Vergleichung der ordentlichen Einnahmen und Ausgaben von 1848 mit dem Budget für 1847 gründet ſich auf das vom 4. Juni 1848, durch welches das Finanzgeſetz von 1847 für die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben von 1848 als maaßgebend erklaͤrt worden iſt. Die ordent lichen Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1849 ſollten durch das revidirte Budget beſtimmt wer den, welches zum größten Theile der Beſchlußfaſſung beider Kammern unterlag. Ein Finanzgeſetz für 1849 kam aber nicht zu Stande, ſo wie auch die Aenderungen in der Organiſation und Verwaltung, welche das revidirte Budget vorausſetzt, größtentheils nicht in Erfüllung gegangen ſind. Unter ſo be wandten Umſtänden ſchien es geeignet, die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1849 im Allgemeinen ebenfalls mit dem Budget für 1847 zu vergleichen, ſo weit aber das revidirte Budget maaßgebend war, die Beobachtung deſſelben in den Erläuterungen nachzuweiſen.
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