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Verzeichnis

der hiesigen Innungen nnd ihrer Vorsteher.

Bäcker, Bäckermeister Wolf,

Bierbrauer, Bierbrauermeister Karl Weiß.

Bijoutiers, Bijoutier Emillo Balbach,

Bildhauer, Bildhauer Meyerhuber, sen,

Blechner, Blechnermeistcr Bayer.

Buchbinder, Buchbindenmister Schultz uud Bickel,

Bürstenmacher, Bürstcnmachermcister Bolz.

Conditoren, Contitor Kaufmann.

Dreher, Kunstdrchermeister Quilian.

Glaser, Hofglaser Häuser.

Gürtler, Gürtlerineister Raupp, ^un.

Hafner, Hafnermeifier Appenzeller.

Hutmacher, Hutmachermeister Bäfel.

Znstrumeutenmacher, Znstrumentenmacher Gorenflo.

Kammacher, Kammachermeister Löffel.

Änopfmacher, Knopfmachermeister Seiler.

Kübler, Küblermcister Fahrer.

Küfer, Küfermcister M. Dengler.

Kupferschmied, Kupferschmiedmeister Sutter.

Kürschner, Kürschnermeister Liebe.

Kutschervercin, Kutscher Gaier.

Lackier, Hostackier Kreutzer.

Maurer, Maurermeister Mauck.

Mechaniker, HofmechanikuS Eeeardt.

Metzger, Metzgermeister L. Schäfer u, D. Winter.

Möbeltapezierer, Möbeltapezierer Reinhold.

Nagelschmied, Nagelschmied Kemmner. Perückenmacher, Perückenmacher Wolf.

Pflasterer, Pflästerermeister Z> Räuber.

Pofamentier, Posamentier W. Himmelheber, Säcklcr, Säcklermcister Bergmann.

Sattler, Saklermeister Kastel und Jenne, Seifensieder, Seifensieder Appenzeller und Scheerer. Seiler, Hofseiler Schönherr.

Schirmmacher, Hofschmnfabrikant Alosse.

Schlosser, Schlossermeister Mörch u. Zimmermann. Schmied, Hofschmied Rüppele und Goldschmidt. Schneider, Schneidermstr. Gärtner u. Schneider, soii. Schönfärber, Schönfärber Seneca.

Schreiner, Schrcincrmeister Scheerer und Dauber. Schuhmacher, Schuhmachermeister Gerner nnd- benacker.

Strumpfstricker, Strickermeister Nagel.

Tapetenfabrikanten, Tapetenfabrikant Kämmerer.

Tüncher, Tünchermeister Fritz,

Uhrmacher, Hofnhrmacher Winter.

Bergolder, Hosoergolder Bilger.

Wagner, Wagnermeister Schweitzer.

Weber, Webermeister Oertel.

Wirthe, Gastwirth Hemberle zum römischen Kaiser.

Zimmerzunft, Zimmerineister MeeS,

Zinngießer, Zinngießenneister Fellmeth.

Polizei - Verordnungen,

deren Kenntniß beim täglichen Verkehr nöthig ist.

I. An den Thoren der Stadt wird eine Verbrauchssteuer von Vletualien und anderen Waaren erhoben, worüber die dort befindlichen Tarife Erläuterung geben.

II. Bei dem Eintritt in die Stadt wird ein Pflastergeld erhoben.

III. Die Fruchtmarktordnung gibt über diesen jede nöthlge Belehrung.

IV. Wer mit Mehl in die Stadt fährt, hat an der Mehlhalle anzuhalten, wo ihm die Mehl- wagordnung die geeignete Belehrung gibt.

V. DaS zu Markt gebracht werdende Schei­terholz darf nur gemessen verkauft werden. Da das Klafter Holz K Fuß Höhe und S Fuß Breite bei einer Schciterlänge von i Fuß gesetzlich haben muß, so sind die in Pflichten stehenden Holzmesser mit einem Tarif versehen, in welchem für alle Fälle berechnet ist, wie viel der Käufer dem Verkäufer abzuzieheu hat, wenn da» Holz an Höhe, Breite »der Scheiterlänge weniger ist, als im Verkauf bedungen wurde.

Der Holzmesserloh» ist folgender:

a) für ein Klafter Ii kr.

Ii) für mehr als 5 Klafter auf ein­mal bei derselben Person, so darf für das sechste und dir folgenden Klafter uur angesetzt

werden 8 kr.

«1 für das halbe Klafter ... ß kr. >1) für das viertel Klafter > . S kr.

Wenn nicht anderes bedungen, so theilen Käufer und Verkäufer diese Gebühr.

DerHolzmacherlohnist festgesetzt, wie folgt:

t) ein Klafter hartes Holz

a) zu schneiden und zu spalten,

der Schnitt 4g kr.

I>> bloS zu schneiden, der Schnitt 30 kr. ?) ein Klafter weiches Holz

->) zu schneiden und zu spalten,

der Schnitt ZK kr.

I>) bloS zu schneiden, der Schnitt , kr.