20 I.
Minifterium der Finanzen.
Rarl3ruhe, den 7. Dezember 1860.
Bericht der Großh. Amortiſationskaſſe vom 19. d. M., Nr. 9613, die Prüfung der 1859r Rechnung durch den ſtändiſchen Ausſchuß betreffend.
Beſchluß.
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog zum Großherzoglichen Staatsminiſterium haben wir unterthänigſt vorzutragen:
Mit Entſchließung aus Großherzoglichem Staatsminiſterium vom 7. v. M., Nr. 1292, iſt uns der Bericht deg ſtändiſchen Ausſchuſſes vom 19. Oktober d. J., die Prüfung der Amortiſationskaſſerechnung für 1859 betreffend, zum Vortrag mitgetheilt worden.
Indem wir dieſen Bericht, welcher zur Beſprechung einiger Punkte Veranlaſſung gibt, wieder vorlegen, erlauben wir uns folgende Bemerkungen der gnädigſten Würdigung zu unterbreiten.
1. Bezüglich deg BVerfaufs von 146,500 fl. 3'aprozentiger Eiſenbahnobligationen zu dem durchſchnittlichen Kurs von 90,78 Prozent und mit einem Erlös von 132,990 fl. wird, von der Unterſtellung ausgehend, daß die Kaſſe dieſes Geldes nicht dringend bedurfte, der Vortheil des Verkaufs von dem Ausſchuſſe für ſehr zweifelhaft erachtet, weil dieſe Papiere in den regelmäßigen Ziehungen im Nennwerth eingelöst werden müſſen.
Die Unterſtellung iſt aber nicht zutreffend. Die Nothwendigkeit Gelder flüſſig zu machen, beſtand wirklich zur Zeit des Verkaufs, welcher vom 20. Juli bis 12. Auguſt 1859 bewirkt wurde. Der Friede von Villa Franca war noch nicht definitiv abgeſchloſſen und die Demobiliſirung des Großherzoglichen Armeecorps, für deſſen Unterhalt Vorſorge getroffen werden mußte, war noch nicht angeordnet. Die auf Fauſtpfand und auf Kontokorrent ausgeliehenen Gelder aber waren theils zur Zeit nicht fällig, theils wie namentlich bei der Eiſenbahnſchuldentilgungskaſſe nicht in dem erforderlichen Maaße flüſſig. Dieſe hatte nämlich das unterm 19. Juni zur Subfkription aufgelegte Anlehen von 2,000,000 fl., deſſen Nothwendigkeit der Bericht des ſtändiſchen Ausſchuſſes über die Rechnung der Eiſenbahnſchuldentilgungskaſſe nicht beanſtandete, nur theilweiſe zu verwirklichen vermocht.