Bericht des ſtändiſchen Ausſchuſſes
über
die Prüfung der Amortiſationskaſſe-KRechnung für das Jahr 1860.
Der ſtändiſche Ausſchuß
an das
Großherzogliche Staalsminiſterium.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben durch allerhöchſten Beſchluß aus Großherzoglichem Staatsminiſterium vom 12. April dieſes Jahres, bekannt gemacht im Regierungsblatt vom 18. April 1864, Nr. XVIII., den ſtändiſchen Ausſchuß auf den 7. Mai dieſes Jahrs einberufen.
Bei Abweſenheit des Durchlauchtigſten Präſidenten, Seiner Großherzoglichen Hoheit Prinzen Wilhelm vonBaden , iſt die erſte Sitzung unter dem Vorſitze des Vicepräſidenten Freiherrn von Göler abgehalten worden, bei welcher ſämmtliche Mitglieder des ſtändiſchen Ausſchuſſes anweſend waren.
Von der Großherzoglichen Regierungskommiſſion, beſtehend aus dem Präſidenten des Großherzoglichen Finanz- miniſteriums, Herrn Geheimenrath Dr. Vogelmann und Herrn Staatsrath Nüßlin, ſind die verfaſſungsmäßig an den ſtändiſchen Ausſchuß beſtimmten Vorlagen, nämlich die 1860er Rechnung der
Amortiſaton skaſſe
Eiſenbahnſchuldentilgungskaſſe
Zehntſchuldentilgungskaſſe
Grundſtockverwaltung gemacht worden.
Zur Prüfung dieſer Rechnungen iſt in bisher üblicher Weiſe vom ſtändiſchen Ausſchuß eine aus vier Mit