Leopold, von Gottes Gnaden, Groğherzog von Baden, Herzog von Båhringen.
Wir beauftragen hiermit Unferen Präfídenten deg Finanzminiſteriums, Staatsrath Regenauer, und Unſeren Miniſterialtath Preſtinari, Unſeren getreuen Ständen und zwar zunächſt der zweiten Kammer die verfaſſungsmäßigen detaillirten Rechnungsnachweiſungen für 1843 und 1841 vorz ilegen und denſelben die im Allgemeinen erforderlichen näheren Aufklärungen zu ertheilen.
Zu Ecrtheilung beſonderer Aufſchlüſſe ͤbet die Verwendungen einzelner Miniſterien beauftragen Wir die Vorſtände derſelben, jeden, ſo weit es denſelben betrifft, unter Zuziehung derjenigen Staatsbeamten, welche ſie zur Auskunfts-Ertheilung nothwendig erachten.
Gegeben zu Carlsruhe in Unſerem Staatsminiſterium den 20. November 1845.
Ceopold.
Regenauer.
Auf allerhöchſten Beſehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Bühler.