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Beilage Nro. 1 zum Protokoll der 18. öffentlichen Sitzung vom 13. Juni 1846.
Bericht der Budgetcommiſſion,
über
den Geſetzes-Entwurf, die Eröffnung eines Credits für das Kriegsminiſterium gur Unterftügung der Menagen,
Erftattet vom Abg. SHmidt v. B.
Am 20. Mai d. S. wurde der Kammer von hoher Regierung ein Gefeges-Entwurf zur Berathung vorgelegt, nad) welem das Kriegsminiſterium zur Aufbeſſerung der Menage-Zuſchüſſe der Mannſchaft vom Oberfeldwebel und Oberwachtmeiſter abwaͤrts einen jährlichen Credit von 34,800 fl. verlangt. Die Kammer hat dieſen Geſetzes Entwurf der Budget⸗Commiſſion zur Berichterſtattung zugewieſen.
Es iſt wohl das Erſtemal, daß die Kammer ſeit dem Beſtehen der Conſtitution ſich in der Lage befindet, über ein Geſetz zu berathen, welches eine Zulage für die Menage unſeres Militärs vom Oberfeldwebel und Ober wachtmeiſter abwärts, verlangt.
Nadh den Kriegsdienſt-Vorſchriften empfängt der Soldat ſeine Verpflegung theils in natura, theils in Geld. Im Frieden wird nur das Brod in natura gegeben, die übrigen Verpflegungs-Mittel müſſen aus der Löhnung der Soldaten beſtritten werden. Zu dieſem Zwecke ſind die Soldaten in den Kaſernen in Menagen(Kochvereine) ein getheilt. Jede Menage kauft ihre Lebensmittel aus gemeinſchaftlichen Einlagen ein und bereitet ſolche auch ſelbſt zu. Die Staͤrke der Menagen richtet ſich nach der Auzahl der zu verpflegenden Soldaten und nach den Localitäten.
Berh, der 11, Kammer 1845/1846, 8. Beilagenheft. A