Beilage Nr, 1 zum Protöfol der 76. öffenthihen Sigung vom 14. September 1846.
Bericht der Budget Commiſſion
über
die von dem Großh. Miniſterium des Innern verlangte Bewilligung der von der Kammer in dem nachträglichen Budget der Bezirksverwaltung verweigerten Summe von 12,845 fl.
Erſtattet von dem Abg. v. Itzſtein.
Bei der am 11. September l. J. ſtattgehabten Vorlage des Hauptfinanzgeſetzes für die Jahre 1846 und 1847 erklaͤrte der Herr Präſident des Finanzminiſteriums in ſeinem Vortrage der Kammer:
„Ueber die Mehreinnahme und Mehrausgabe, welche ſich mit Einführung der neuen Rechtsgeſetze und mit dem Vollzuge der Trennung der Juſtiz von der Verwaltung ergeben wird, iſt vorerſt nichts aufgenommen. „Was deßhalb für unumgänglich nöthig gehalten werde, wird Ihnen der Herr Präſident des Miniſteriums des Innern in beſonderer Vorlage eröffnen und im Falle Ihrer entſprechenden Schlußfaſſung werden wir ſo— fort, im Zuſammentritte mit Ihrer Budgetcommiſſion, im Finanzgeſetze den nöthigen Nachtrag bewirken.“
Das Hauptfinanzgeſetz, welches nur nach geſchloſſenen Verhandlungen über alle einzelnen Poſitionen des Budgets aus den von der Kammer gefaßten Beſchlüſſen hervorgehen kann, iſt alſo zum Erſtenmal ſeit dem Beſtehen der Verfaſſung ein unvollſtändiges.
Seine Vervollſtändigung iſt abhängig gemacht von dem Begehren des Großherzogl. Miniſteriums des Innern, daß die Kammer noch verſchiedene Summen für Beſoldungen und Gehalte bewilligen möge, welche vor wenigen
Tagen zu verweigern ſie ſich auf den Vortrag ihres betreffenden Berichterſtatters und auf den Grund der darüber
ſtattgefundenen Berathungen verpflichtet gehalten hat. Verh. der II. Kammer 1845/1846. 8tes Beilagenheft. 52