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Bad. Justizmimsterialblatt 1932 Nr. 15.
artige Fürsorgemaßregeln vom 17. Juli 1905 (RGBl. 1912 S, 463, 1924 II S. 431). Für die Mitteilungen, die nach diesen Abkommen von den Behörden des einen Staates an die des anderen Staates zu machen sind, gilt der diplomatische Weg.
Sowjetrepubliken
(hinter dem bisherigen Abs. 3 neu einfügen)
3 s,. Die Erledigung von Ersuchen um Abnahme von Parteieiden ist innerhalb des Gebiets der Sowjetrepubliken nicht durchführbar. Es empfiehlt sich, daß sich die Gerichte vor Auferlegung eines Parteieides darüber vergewissern, ob die in der U. d. S. S. N. befindliche schwurpflichtige Partei in der Lage sein würde, zur Wahrnehmung eines Eidestermins vor dem Prozeßgericht oder einem anderen deutschen Gericht zu erscheinen.
Türkei
(hinter dem bisherigen Abs. 2 neu einfügen)
2 a. Rechtshilfeersuchen sind an das zuständige deutsche Konsulat zu leiten; im Anschreiben ist für den Fall, daß eine eigene Erledigung durch das Konsulat nicht möglich sein sollte, um Weitergabe an die zuständige türkische Behörde nach Einrückung ihrer Anschrift, die in dem Ersuchen offen zu lassen ist, zu bitten.
II. Deckblätter folgen nach.
Karlsruhe, den 5. Dezember 1932.
Mg. Reg. XIX 1. Der Justizminister. In Vertretung: vr. Schmidt.
Verweisungen auf Gesetze, Verordnungen und Sekanntmachnngsn.
Reichsgesetzblatt
I S- 525. VO. des Reichspräsidenten vom 11. November 1L32 über die Fälligkeit von Hypotheken und Grundschulden. Allg. Reg. Ii 1.
I S. 529. Durchführungsverordnung vom 17. November 1932 zur Notverordnung über landwirtschaftliches Vermittlungsverfahren; Vollstreckungsschutz und Pächterschutz. Allg. Reg. III 10, 2, 3 und U 8.
I S. 531. VO. des Reichspräsidenten vom 28. November 1932 über Fürsorgeerziehung.
Allg. Reg. V Li.
Buchanzcigen
Im Verlag von I. Bensheimer ist Petters Band I, Praktische Strafrechtsfälle mit Lösungen, in sechster umgearbeiteter und vermehrter Auflage erschienen.
Im Verlag der Vereinsdruckerei Heidelberg AG. in Heidelberg, Verlag der Zeitung „Pfälzer Bote", ist erschienen: Justizreportage. Journalistische Ziele und juristische Schranken. Von vr. Franz C- Heidelberg. Mit einem Geleitwort von Professor vr. G. Radbruch. Herausgegeben vom Institut für Zeitungswesen an der Universität Heidelberg.
Druck und Verlag von Malsch Vogel in Karlsruhe.