39
Badisches Jußizmimsierialblatt
Herausgegeben vom
Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz Abteilung Justiz
24. JahklMg. Karlsruhe, den 2. Februar 1934. Nr. 5
Erlast vom 31. Januar 1934 Nr. 3V92 über Sachverständige für Jagdstrafsachen.
Die gemeinschaftliche Geschäftsführung des Badifchen Bundes Deutscher Jäger c. V. und des Allgemeinen Deutschen Jagdschutzvereins — Landesverein Baden — in Karlsruhe, Robert-Wagner-Allee 21, hat sich bereit erklärt, die Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen jederzeit kostenlos in Jagdstrafsachen zu beraton und erforderlichenfalls geeignete Sachverständige zu benennen.
Bei der Nr. 489 der Vorschriften für Strafsachen ist auf diesen Erlaß handschriftlich zu verweisen.
Karlsruhe, den 31. Januar 193^.
Der Minister des Kultus, des Unterrichts und der Justiz Mg. Neg. vm 3. In Vertretung: vr. Schmidt ^
Erlas; vom 30. Januar 1934 Nr. 3698 über die Bezeichnung der Anerben- und Erb-
gesundheitsgerichtsbehörden.
Zum Zwecke einer gleichmäßigen Bezeichnung der Anerben- und Erbgesundheits- gerichtsbehörden wird folgendes angeordnet:
1. Die Anerbcnbehörden führen die Bezeichnung: i>) die Anerbengerichte:
Das Anerbengericht beim Amtsgericht
d) das Erbhofgericht:
Das Erbhofgericht beim Oberlandesgericht Karlsruhe.
2. Entsprechendes gilt für die Bezeichnung der Erbgefundheitsgerichte und des Erb- gesuudheitsobergerichts.
Karlsruhe, deu 3g. Januar 1934.
Der Minister des Kultus, des Unterrichts und der Justiz Mg. Neg. II 36, VII Z0. In Vertretung: vr. Schmidt