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Badisches Jußizmimsierialblatt

Herausgegeben vom

Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz Abteilung Justiz

24. JahklMg. Karlsruhe, den 2. Februar 1934. Nr. 5

Erlast vom 31. Januar 1934 Nr. 3V92 über Sachverständige für Jagdstrafsachen.

Die gemeinschaftliche Geschäftsführung des Badifchen Bundes Deutscher Jäger c. V. und des Allgemeinen Deutschen Jagdschutzvereins Landesverein Baden in Karls­ruhe, Robert-Wagner-Allee 21, hat sich bereit erklärt, die Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen jederzeit kostenlos in Jagdstrafsachen zu beraton und erforderlichenfalls geeig­nete Sachverständige zu benennen.

Bei der Nr. 489 der Vorschriften für Strafsachen ist auf diesen Erlaß handschrift­lich zu verweisen.

Karlsruhe, den 31. Januar 193^.

Der Minister des Kultus, des Unterrichts und der Justiz Mg. Neg. vm 3. In Vertretung: vr. Schmidt ^

Erlas; vom 30. Januar 1934 Nr. 3698 über die Bezeichnung der Anerben- und Erb-

gesundheitsgerichtsbehörden.

Zum Zwecke einer gleichmäßigen Bezeichnung der Anerben- und Erbgesundheits- gerichtsbehörden wird folgendes angeordnet:

1. Die Anerbcnbehörden führen die Bezeichnung: i>) die Anerbengerichte:

Das Anerbengericht beim Amtsgericht

d) das Erbhofgericht:

Das Erbhofgericht beim Oberlandesgericht Karlsruhe.

2. Entsprechendes gilt für die Bezeichnung der Erbgefundheitsgerichte und des Erb- gesuudheitsobergerichts.

Karlsruhe, deu 3g. Januar 1934.

Der Minister des Kultus, des Unterrichts und der Justiz Mg. Neg. II 36, VII Z0. In Vertretung: vr. Schmidt