Badisches Justizministerialblatt

Herausgegeben vom

Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz Abteilung Justiz

24. Jahrgang.

Karlsruhe, den 7. März 1934.

Erlast vom 23. Februar 1934 Nr. .19818 über die Bestellung von Sachverständigen.

Nachstehend wird ein neues Verzeichnis der in Baden öffentlich bestellten Sach- verständigen zur Kenntnis der Justizbehörden gebracht.

Der Erlaß vom 1. August 193» Nr. 49147 (JMBl. 99) wird gegenstandslos. Karlsruhe, den 23. Februar 1934.

Der Minister des Kultus, des Unterrichts und der Justiz Mg, Reg, VII 8. In Vertretung: vi-. Schmidt

Verzeichnis

der in Baden öffentlich bestellten Sachverständigen.

Als Sachverständige sind gemäß § 404 Absatz 2 der Zivilprozeßordnung, § 73 Absatz 2 der Strafprozeßordnung, ß 15 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Ge­richtsbarkeit, Z 1 Absatz 3 der Verordnung vom 12. April 1910 (GVBl. S. 161) öffentlich bestellt und in dieser Eigenschaft allgemein beeidigt:

I. Für Gutachten aus dem Gebiet der medizinischen Wissenschaften:

Aus dem Gebiet der gerichtlichen Medizin im allgemeinen: 1. Die Gerichtsärzte.

Gerichtsärzte sind die Bezirksärzte bei den Gerichten, deren Bezirk sich auf ihren Dienstbezirk erstreckt; ihren geordneten Stellvertretern obliegt auch ihre Stellvertre> tung in gerichtsärztlichen Angelegenheiten.

Als besonderer Gerichtsarzt im Nebenamt ist bestellt bei den Gerichten der Land- gerichtsbezirke Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Mosbach der Professor der ge­richtlichen Medizin an der Universität Heidelberg vr. Walter Schwarz acher, zu seinem Stellvertreter der Assistent am Institut für gerichtliche Medizin, Privatdozent I)r. msä. Gerhard Buhtz in Heidelberg (Erlasse vom 5. April 1928 Nr. 28327, JMBl. S. 71, und vom 5. Januar 1929 Nr. 67, JMBl. S. 1), im Bezirk des Amtsgerichts Frei­burg der ordentliche Professor der allgemeinen Pathologie und Direktor der patholo­gisch-anatomischen Anstalt an der Universität Freiburg Geh. Hofrat vr. Ludwig Aschoff.