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Badisches Justizministerialblatt

Herausgegeben vom

Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz Abteilung Ju st iz

24. Jahrgang. Karlsruhe, den 23, Oktober 1934, Nr. 31

Inhalt.

Erlab vom 26. September 1934 Nr, >5 50545 über Änderung der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen, Erlab vom 16, Oktober 1934 Nr. ^ 54191 über den Recbtshilfeoerkehr in Strafsachen mit Rumänien, Erlaß vom 19. Oktober 1934 Nr. 54268 über die Beglaubigung von Unterschriften durch Gemeindebeamte. Bekanntmachung vom 20. Oktober 1934 Nr. ^ 54343 über die Besetzung des dem Oberlandesgericht Karlsruhe angegliederten Justizprüfungsamts. Einreichunz von Akten für Prüfungszwecke. Verweisungen auf Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen. Buchbesprechung.

Erlaß vom 26. September 1934 Nr. ^ 50545 über Änderung der Rechtshilfeordnung für

Zivilsachen.

In Verfolg der Erlasse vom 3. Dezember 1931 Nr. 55205 (JMBl. 95) und vom

5. Dezember 1932 Nr, 65765 (JMBl. 89).

I. Die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen wird wie folgt geändert:

1. Im Allgemeinon Teil erhält K 42 Absatz 3 Rr. 1 folgende Fassung:

1. Ersuchen aus Danzig, Luxemburg, den: Memelgebiet, Österreich und den deutschspra­chigen Kantonen der Schweiz sind regelmäßig in deutscher Sprache abgefaßt. Falls sich die luxemburgischen Behörden ausnahmsweise der französischen Sprache bedienen, müssen bei Anträgen auf förmliche Zustellung die zuzustellenden Schriftstücke von einer deutschen Übersetzung begleitet sein (Art. 3 Abf. 2 der Vereinbarung vom 1.8.1909 RGBl. S. 910).

2. Die Bestimmungen im Länderteil werden wie folgt geändert und ergänzt: Australischer Bund

(die bisherigen Vorschriften sind zu streichen).

einschließlich der Territorien Papna und Norsolk-Jnseln sowie der vom Austra­lischen Bunde verwalteten Mandatsgebiete Neu-Guinea und Nauru;

s. Britisches Reich; das deutsch-britische Rechtsverkehrs abkommen findet Anwen­dung (Bekanntmnchtung vom 17.12.1932 (RGBl. II S. 307 und vom 3.4.1933 RGBl. II S. 155).

Litauen

Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

3. Für Anträge auf Zustellung in Litauen ist der Vordruck Nr. 164 eingeführt worden, der von der Direktion der Gefangenenanstalten in Mannheim mit Bestellschein 4 zu beziehen ist. Die Fußnote ist zu streichen.