§ 4,
Die Bejtimmung in Mrtiter 49 Abjag 1 des Gejekes bom 7. Mai 1858, die neue KRataftrierung aler landwirt⸗ ſchaftlichen Gelände im Großherzogtum betreffend, findet im vorliegenden Falle keine Anwendung.
$5.
Biz zur nächſten Erneuerungswahl des Stadtrats von Freiburg tritt dieſem ein weiteres vom Gemeinderate Zähringen aus ſeiner Mitte gewähltes Mitglied bei.
Bis zur nächſten Erneuerungswahl der Stadtverord⸗ neten der Stadt Freiburg treten dieſen zwei weitere vom Bürgerausſchuß von Zähringen aus ſeiner Mitte gewählte Mitglieder bei.
Scheidet einer der hiernach gewählten Vertreter nach
der Eingemeindung aus, ſo hat der Bürgerausſchuß der Stadt Freiburg den Erſatzmann je aus der Zahl der der zeitigen Mitglieder des Gemeinderats und Bürgeraus ſchuſſes der Gemeinde Zähringen zu wählen.
86.
Mit dem Zeitpunkt der Eingemeindung ſcheidet die Gemeinde Zähringen aus dem 22. Landtagswahlkreis aus und wird in Bezug auf die Wahlkreiseinteilung als ein Beſtandteil der Stadt Freiburg (18. bis 20. Wahlkreis) behandelt.
f.
8
Das Miniſterium des Innern und das Miniſterium der Finanzen ſind mit dem Vollzuge beauftragt.
Gegeben ꝛc. 31)
Begründung.
Die Gemeindevertretungen von Freiburg und Zäh ringen haben einſtimmig, und zwar der Bürgerausſchuß bon Zähringen am 24. Februar 1905 und jener von Freiburg am 15. Juni 1908, beſchloſſen, es ſolle die Ge meinde Zähringen aufgelöſt und mit der Stadtgemeinde Freiburg auf den 1. Januar 1906 vereinigt werden.
Beide Gemeinden erhoffen aus dieſer Vereinigung weſentliche Vorteile.
Die ſüdlichſten Häuſer des Dorfes Zähringen befin den ſich in kurzer Entfernung von der Gemarkungs grenze der Stadt Freiburg.©3 ift au erwarten, dak die noh beſtehende Lücke in nicht ferner Zeit durch Bauten längs der Landſtraße ausgefüllt ſein wird. Eine Be ſchleunigung der Bebauung jenes Gebiets wird nament lich dadurch vorausſichtlich veranlaßt werden, daß der nene Güterbahnhof von Freiburg gang nahe an der Ge markungsgrenze von Zähringen ſich befindet. Das Ge lände in der Nähe des Güterbahnhofs dürfte insbeſondere für etwaige induſtrielle Unternehmungen in Betracht kommen. Es muß deshalb in der Tat erwünſcht ſein, wenn dieſes Gelände nicht nahe beim Güterbahnhof von einer Gemarkungsgrenze durchſchnitten wird, ſondern die einander ſo nahe gerückten Gemeinden eine Einheit werden alsdann die Aufſchließung des Gelän nach einheitlichem Plane und ſtädtiſchen Verhältniſſen entſprechenden Geſichtspunkten erfolgt. Die Stadt Frei burg hofft ferner, das Hügelgelände ſüdlich und öſtlich von dem Dorf in ihren Bebauungsplan dereinſt einzu
und des
beziehen und dort wegen der Annehmlichkeit des Auf enthaltsorts begehrte Baugebiete erſchließen zu können.
Die Gemeinde Zähringen , auf deren Entwickelung die Nähe der aufblühenden Stadt Freiburg eine ſehr fühlbare Einwirkung bereits ausübt, ſteht vor einer Reihe größerer Aufgaben, wie Schulhausbau, Straßen-
anlagen, Waſſerverſorgung, Kanaliſation, deren Löſung techniſch und finanziell ſehr erleichtert wird, wenn ſie der Stadt Freiburg übertragen werden
leiſtungsfähigen