awar durch elementare Kraft, durch Überſchwemmungen, durch Eisbildung, durch Verfandung und dergleichen zu rechnen; gewandelt werden in die elektriſche Kraft mittels ſehr
koſtſpieliger Anlagen, die im Fluß oder in Ranälen Her-| d Weife wird eben auh die|
zuftelen find, und auf diefe Waffertraft abhängig von Menfhenmer? und al den Mängeln, die damit verbunden find.
Haden fpeziel liegt meit vom Kohlengebiet entfernt, und die Koften des Kohlentransports nad unſeren Arbeitsgebieten ſind ſchon recht erheblich. Auf
der anderen Seite iſt Baden im Vorteil gegenüber anderen| indem im Süden und Weften der Rhein -| trom mit feinen ungeheuren Wajjerträjten|
Gebieten,
Da8 Qand begrenzt, der Rheinſtrom, der insbeſondere auf
der Strecke zwiſchen Neuhauſen und Breiſach mit ſeinem
ſtarken Gefälle ſich beſonders zur Erzeugung von elektriſcher Kraft eignet. Die Welle des Rheins ſteht auch im
fentkichen Eigentum, was beſonders für die Frage, die wir gu etörtern haben, von dem gröğten Wert ift, Denn gerade darum handelt es no, oD das Offeni: lihe Gigentum an diefer regendo en Welle des Rheines zur Berwendung für die alf-
gemeinen Jntereffen erhalten oder ob deren|
Nugtraft vergeben werden foll in die Hände von Privaten. Diefe Frage ift zurzeit ausjolieplidh wird einen Teil meiner Wusführungen zu bilden Haben, ob an diefer Kompeteng feftgehalten werden foll, oder ob. wir niht fehr gute Gründe dafür geltend maen tönnen; daß einem anderen Organ, vb nicht Den Land- ſtänden ſelbſt die Gelegenheit einzuräumen ſei, bei Ver gebung dieſer Waſſerkräfte ein entſcheidendes Wort mit zuſprechen.
Anfangs der 80er Jahre dachte man daran, das Gewilde bei Rheinfelden durch ein privates Konſortium zur Gewinnung von elektriſcher Kraft ausnützen zu laſſen. Jahren 1889 und 1890 Vereinbarungen über die Grund ſätze getroffen worden, welche bei ſolchen Konzeſſionen einzuhalten wären. Im Jahre 1890 wurde ein Projekt Zſchokke zur Genehmigung vorgelegt, und das war der Zeitpunkt, wo der Stadtrat von Freiburg , an der
Spitze ſein weitblickender Oberbürgermeiſter, die ganze Gewicht dieſer
Offentlichkeit auf das Frage aufmerkſam machte. Der Stadtrat von Freiburg hat nåmli, am. 1. Suli- 1891 im Eingabe an da Miniſterium des · Innern vor der
Vergebung der Waſſerkräfte des
denn die fallende Kraft des Waſſers muß um-
dieſer Richtung u. a.: noch dem Miniſterium des Innern überlaſſen, und es
einen verwickelten und koſtſpieligen,
Es ſind dann in den
einer
Rheins an behufs Erzeugung elektriſcher Kraft gewarnt, indem er hervorhob, daß es ſich hier um eine Landesfrage allererſten Ranges handle, und hat befürwortet, daß der Staat ſich d daß er ſelbſt zum Bau und übergehe, daß er aber, wenn er das nicht ſelbſt tun wolle, ſich mindeſtens
Private
dieſer Sache annehme,
Betrieb ſolcher Werke
das Widerrufsrecht der an Private vergebenen Konzeſſionen
vorbehalte. Auch war in dem Schreiben ſchon hervor gehoben, daß es ſich empfehle, den Anliegern am Rhein , Gemeinden und Privaten, in den Konzeſſionen
vorzugsweiſe Begünſtigungen zuzuerteilen. Aber dieſe Vorſtellung des Stadtrats von Freiburg hat nichts ge fruchtet; denn im Oktober 1891 hat das Miniſterium im weſentlichen ohne Beachtung dieſer Geſichtspunkte die Konzeſſion für ein Kraftwerk in Rheinfelden an ein privates Unternehmerkonſortium erteilt.
Nachdem dies geſchehen war, haben ſich die Land tände im Zandtage der-Fayre 1891 und 1892 mit der Frage befağt. Sie Haben, wie aus: ihrer Verhandlung hervorgeht, durchaus nicht verkannt, welche große Bedeutung der Frage innewohnt, aber ſie haben einmütig ein Staatsunternehmen abgelehnt. dem Kommiſſionsbericht des Abg. zum und Straßenbaues heißt es in Mit
In Baſſermann Budget des Waſſe der Regierung iſt es von Ihrer Kommiſſion als badiſche Staat als Unternehmer in den Betrieb ſo großartigen Waſſerwerks, deſſen Geſamtkoſten Millionen Mark veranſchlagt ſind, handle ſich hier um
ſowohl techniſchen als kaufmänniſchen Betrieb, deſſen Leiter in einer beſtändigen Fühlung mit
richtig erachtet worden, daß der
eines zunächſt auf etwa 11 nicht eintreten könne, denn es und Beamte der elektriſchen Technik ſtehen müſſen, und es empfehle ſich nicht,
mit einem derartigen Staatsbetrieb an den
daß der Staat
Markt der krafterzeugenden und kräfteerſetzenden Unternehmen trete und das Riſiko des Mitbewerbungskampfes den anderen Faktoren der Krafterzeugung der Staatskaſſe
mit
aufbürde.
n der ſelbe Geh.
Erſten Kammer wurde Standpunkt
ungefähr der eingenommen. In einer Rede des Rats Engler vom 2. April 1892 wurde das große Riſiko, welches mit einem derartigen Staats unternehmen verbunden ſei, hervorgehoben, und es wurde weiter auf die große Schwierigkeit hingewieſen, die elektriſche Kraft, die in einem Staatsbetriebe ge wonnen werde, zu den verſchiedenſten Verwendungsarten
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