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Beilage zum Protokoll der 60. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer vom 28. April 1906.
Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Haden,
Herzog von Sähringen.
Wir beauftragen Hiermit den Präftdenten des Miniſteriums Unſeres Hauſes und der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn von Marſchall, Unſeren getreuen Ständen, und zwar zunächſt der zweiten Kam mer, den anliegenden
Geſetzentwurf, die Erbauung einer Nebenbahn von Walldürn nach Hardheim betreffend, zur Beratung und Zuſtimmung vorzulegen.
Zum Regierungskommiſſär für die Vorlage ernennen
Wir den Miniſterialdirektor Schulz.
Gegeben zu Cannes , den 8. April 1906.
Friedrich. von Marſchall .
Auf Seiner Königlichen Hoheit Höchſten Befehl: Hardeck.
Geſetzeutwurf. die Erbauung einer Rebenhahn von Valldürn nach Hardheim betreffend.
Friedrich, von Gottes Gnaden Hroßherzog von Vaden, Herzog von Zähringen .
Mit Zuſtimmung Unſerer getreuen Stände haben Wir beſchloſſen und verordnen, wie folgt:
Artikel 1.
Auf Rechnung des Staats ſoll eine normalſpurige Nebenbahn von Walldürn über Höpfingen nach Hardheim gemäß den für Nebenbahnen giltigen Beſtimmungen der Eiſenbahnbau- und Betriebsordnung gebaut und betrieben werden.
Artikel 2.
Das für die Anlage der Bahn und deren Zugehörden erforderliche Gelände ſoll der Staatsbahnverwaltung von den beteiligten Gemeinden unentgeltlich zu Eigentum überwieſen werden.
Mit dem Bau darf erſt begonnen werden, wenn die Erfüllung dieſer Forderung ſeitens der Beteiligten ſicher geſtellt iſt.
Artikel 3.
Das Miniſterium Unſeres Hauſes und der auswär tigen Angelegenheiten iſt mit dem Vollzug des Geſetzes beauftragt.
Gegeben 2c,