Beilage zum Protokoll der 68. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer vom 3. Mai 1906.
Anträge
zum Entwurf eines Geſetzes, Anderung des Geſetzes üher den Elementarunterricht betreffend.
Die Unterzeichneten beantragen folgende Anderungen der Faſſung der Kommiſſionsbeſchlüſſe:
Bu§ 14. An jéder Voltsfhule find fo viele Lehrer anzuſtellen, daß auf einen nicht mehr als 60 Schulkinder kommen. Aus ſehr erheblichen Gründen kann durch die Oberſchulbehörde einem Lehrer auf unbeſtimmte Zeit eine größere, jedoch nie eine 80 überſchreitende Zahl von Schulkindern überlaſſen werden.
Bu§ 21. Der Unterrichtsplan.... wird durch Geſetz beſtimmt.
Zu 8 21, letzter Abſatz. Die ihnen hierfür zukom mende beſondere Vergütung wird von der Staatskaſſe geleiſtet.
Zu Art. II. Unter A ba G 5c ti am Sdiuje beizufügen:und etatmäpigen Lehrerinnen für Unterricht in weiblichen Handarbeiten und für Haushaltungskunde.
Art. IIb iſt zu ſtreichen.
Zu 8 52. Gehalte und andere Bezüge der Lehrer an Volksſchulen werden von der Staatskaſſe getragen. Die Lehrmittel werden unentgeltlich vom Staate geliefert. Die Erhebung von Schulgeld findet nicht ſtatt.
§ 120. Das Wortunverehelichten ift gu ſtreichen.
Karlsruhe , den 3. Mai 1906.
Bechtold. Eichhorn. DE Siani: Kramer. Kolb. Lehmann. KReauter: Pfeiffle. Horij: Süßkind. Roeſch.
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