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Beilage zum Protofol der 2,
Geſetzesvorſchlag.
das amtliche verkündigungsweſen betr.
Friedrich, von Hottes Gnaden HGroßherzog von Baden,
Herzog von Zähringen .
Mit Zuſtimmung Unſerer getreuen Stände haben Wir beſchloſſen und verordnen, wie folgt:
EL
Auf Rechnung der Staatskaſſe wird für jeden Kreis ein amtliches Verkündigungsblatt geſchaffen, das feinen redaktionellen Inhalt, ſondern nur amtliche Bekannt machungen enthalten darf. Wo die Verhältniſſe dies er fordern, können die Verkündigungsblätter für mehrere Kreiſe miteinander verbunden, auch kann das Verkündig ungsblatt eines Kreiſes nach örtlichen Bezirken getrennt herausgegeben werden.
$ 2.
Sede in Baden herauskommende periodiſche Zeitung hat das Recht, jedes Verkündigungsblatt und jede ge trennt erſcheinende Abteilung eines ſolchen in beliebiger Anzahl Exemplare zum Zwecke der Beilegung zu den von ihr ausgegebenen Nummern nach Vorausbeſtellung um einen für alle Zeitungen nach gleichem Maßſtabe feſtzuſetzenden Preis zu beziehen.
§ 3. Der Abdruck der in den amtlichen Verfündigungs- Blättern enthaltenen amtlihen Mitteilungen ift geftattet.
quartalsweiſer
g4 Dag Verhältnis derKarlsruher Zeitung als Lan desberkündigungsblatt im Sinne des 81Nr. 6 der All gemeinen Ausführungsverordnung zum BürgerlichenGeſetzbuch vom 114. November 1899(Geſ.- u. Verordasbl. S. 521) wird durch dieſes Geſetz nicht berührt.
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öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer vom 165. Dezember 1905.
§ 5. Diefe3 Gefeg tritt mit dem 1. Januar 1907 in Rraft. Der Vollzug des Gefekeg liegt dem Groh. Mini- fterium des Jnnern im Benehmen mit dem Minifterium der Finanzen ab.
Gegeben 2c.
Begründung.
Gegenwärtig wird die Bekanntmachung amtlicher Mit teilungen in den Bezirken des Landes im Wege des Ver lags durch das Miniſterium des Innern durchweg an politiſche Zeitungen verdingt. Die Zeitungen, an welche dieſe Verdingungen erfolgen(die ſog. Amtsverkündig ungsblätter), ſind ſeit langer Zeit faſt ausnahmslos Blätter einer beſtimmten politiſchen Richtung.
Dieſer Zuſtand, der tatſächlich ſich als einſeitige Be⸗ günſtigung dieſer Partei darſtellt, iſt ſchon oft Gegenſtand von Beſchwerden in der zweiten Kammer geweſen, und hat wiederholt zu Beſchlüſſen der Kammer dahin geführt, es möchten auf Rechnung der Staatskaſſe amtliche Ver kündigungsblätter ohne redaktionellen Inhalt geſchaffen werden.
Die Regierung hat dieſen Wünſchen bis jetzt keine Folge gegeben; es rechtfertigt ſich ſonach der hier gemachte Vorſchlag, den gewünſchten Zuſtand im Wege der Geſetz gebung herbeizuführen.
Karlsruhe , den 13. Dezember 1905.
Fehrenbach. Wieſt.
Gießler. Neuhaus. Hreitner. Wiedemann. SchmidtKarlsruhe. Belzer.
Lauck. M orgenijalir Hennig. DieterTe emprunter Büchner. HSergt. Schüler. Duffner Kopf. Birkenmayer. Zehnter.
Frhe Mentinge Blümmel. Geppert. Goerlacher.
Wittemann. Weißhaupt. v. Gleichenſtein. Dr. Schofer.