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Beilage zum Protofoll. der 24.. öffentlihen Sigung der zweiten Kammer vom 20. November 1869.
Kommiſſions-Bericht
über
den Geſetzentwurf, die Abänderung einiger Beſtimmungen des Geſetzes über die Verfaſſung und Verwaltung der Gemeinden betreffend.
Erſtattet
von dem Abgeordneten Schupp.
Einleitung.
Wer die Rechtsgeſchichte unſerer Gemeindeverfaſſung zum Gegenſtande ſeiner Forſchung macht, der findet eine Reihe von Geſetzen, Geſetzentwürfen und proviſoriſchen Geſetzen, welche alle dahin abzielen, das Geſetz vom 31. Dezember 1831 über die Verfaſſung und Verwaltung der Gemeinden zu verbeſſern. Es iſt dies eine höchſt auffallende Erſcheinung, in Betracht daß das Gemeindeleben keinen raſchen Wandlungen unterliegt, vielmehr ein konſervativer Zug ihm eigen zu ſein ſcheint. Man iſt deßhalb zu der Frage gedrängt, welche Gründe vorhanden waren, an einem kaum in's Leben getretenen Geſetze ſo zahlreiche Reformverſuche zu machen und inwiefern dieſe ihre Zwecke erfüllten.
Die Gemeindeordnung des Jahres 1831 iſt ein Kind ihrer Zeit. Bei dem innigen Zuſammenhang zwiſchen Staat und Gemeinde, zwiſchen der politiſchen Geſtaltung jenes und der organiſchen Verfaſſung dieſer konnte die freiheitliche, aufſtrebende, und wir dürfen wohl ſagen, geiſtvolle Entwicklung unſerer öffentlichen Zuſtände, unter der Leitung unvergeßlicher Staats- und Volksmänner auf die Grundformen der Gemeindeordnung nicht ohne den bedeutendſten Einfluß bleiben. Schon von der Einführung der landſtändiſchen Verfaſſung vom 22. Auguſt 1818 an begann in den Kammern der Kampf um die Emancipation der Gemeinde, Vor jener Zeit beſaß das Land als gemeinfames Grundrecht über die Berfaffung der Gemeinden, Körperfhaften und Staatsanſtalten das 2. Konſti tutiongedict vom 14. Suli 4807, Reg. BL. Nr. 26, und auğperdem die ergänzenden Gefege vom 26. November 1809 (Organifationgedict) über den Geſchäftskreis der Ortsvorſtände, vom 1. Februar 1809 über Erlangung der Orts- faffenrechte, und vom 5. Auguft 1816 über die. Beiträge zu, den Gemeindebedürfniffen. Gefege beruhten
Berhandlungen der 2. Rammer 1869/70. 638 Beilagenheft. 14