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Beilage zum Protokoll der 81. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer vom 31. Maͤrz 1870.
Entwurf des Militärſtrafgeſetzbuches
nach den neuen Beſchlüſſen der Kommiſſion der zweiten Kammer.
$. 140. unverändert nah den Befhlüffen der erften Kammer.
$. 141. In Fällen des Aufruhr im Kriege, oder wenn diefes Verbrechen unter befonders erſchwerenden Umſtänden
im Frieden mit bewaffneter Hand oder mit Gewaltthätigkeiten gegen Vorgeſetzte verübt worden iſt, fann lebeng- wierige Militärarbeitsſtrafe oder die Todesſtrafe verhängt werden.
Verhandlungen der 2. Kammer 1869/70. 68 Beilagenheft. 121