Beilage zum ProtofoN der 9. öffenthiHen Sihung der M. Rammer vom 9. Dez. 1873.
Bericht der Budget-⸗Commiſſion
über den
Geſetzentwurf die Gewährung von Wohnungsgeldzuſchüſſen an die weltlichen Staatsdiener und Angeſtellten betreffend.
Erſtattet
von dem Abgeordneten Friderich.
Die Großh. Regierung bezeichnet den vorliegenden Geſetzentwurf als einem dringenden Bedürfniß der Beſſer ſtellung aller Bedienſteten des Landes entſprungen. Es wird in der Begründung deſſelben darauf hingewieſen daß durch die auf dem letzten Landtag bewilligten anſehnlichen Mittel zur Verbeſſerung des Berufseinkommens dem öconomiſchen Bedürfniß der Beamten noch nicht genügt ſei, und daß eine weitere Erhöhung des Einkommens ſich als unabweisbar darſtelle, um Gefahren zu begegnen, welche den Intereſſen des Staates bei Nichtbeachtung drohen. Es wird auf die fortwährende Steigerung der Preiſe der wichtigſten Lebensbedürfniſſe hingewieſen und angeführt, daß ſowohl beim Reiche als den übrigen deutſchen Einzel-Staaten das Bedürfniß der allgemeinen Aufbeſſerung der Gehalte aller öffentlichen Bedienſteten anerkannt und die Regierungen mit der entſprechenden Fürſorge beſchäftigt ſeien. Auch die badiſche Regierung könne ſich der Pflicht nicht entziehen, an die Frage der abermaligen Erhöhung von Beſoldung und Gehalt heranzutreten.
Die Form, in welcher die Löſung verſucht wird, ift im vorliegenden Geſetzentwurf als Wohnungsgeldzuſchuß bezeichnet.
Ehe wir zu den einzelnen Beſtimmungen des Entwurfs übergehen, ſchicken wir einige allgemeine Betrach tungen voraus.
Auf dem letzten Landtag bewilligten die Stände zur Erhöhung der Bezüge der öffentlichen Diener, die An geſtellten der Eiſenbahnbetriebsverwaltung mitinbegriffen, eine Summe von 870,000 fl. Die Nothwendigkeit und Gerechtigkeit dieſer Maßregel wurde von keiner Seite beſtritten. Es geſchah dieſes in einer Periode, in welcher das berathene Finanzgeſetz mit einem in Ausſicht genommenen Defizit von mehr als einer Million per Jahr abſchloß. Die Gründe, welche damals geltend gemacht wurden, mußten, ſelbſt einer Unzulänglichkeit des Budgets gegenüber, alle hieraus entſpringenden Bedenken überwiegen. Es galt die Intereſſen des Staates zu ſichern in der Verbeſſerung der öconomiſchen Lage ſeiner Angeſtellten. Es wurde freilich die Hoffnung daran geknüpft, daß damit den berechtigten Anſprüchen der Staatsbedienſteten auf eine Reihe von Jahren genügt ſein werde. Man täuſchte ſich hierin indem nicht erreicht wurde, was die Abſicht der Beſoldungs- und Gehaltserhöhungen war ein richtiges Ver haͤltniß der Bezüge zu dem geſunkenen Geldwerthe.
Verhandlungen der 2. Rammer 1873/74. Stes Beilagenheft, 1