387 t| Beilage zum Protofolfe der 49. öffentlichen Sitzung der II. Kammer vom 28. Mai 1874. ch m wog ig 8 1$| 8⸗??— n Bericht der Budget-Kommiſſion j- ys über it E pen Entwurf des Gefeges über die Gebühren für die Gefhafte der te. Rechts⸗Polizeiverwaltung. fe * Erſtattet * von dem Abgeordneten Martin. es ür e= Die Gebühren für diejenigen Geſchäfte der Rechtspolizeiverwaltung, welche dem Berufskreiſe der Notaxen
angehören, wurden letztmals durch das Gebührengeſetz vom 20. Auguſt 1864 und ben dazu gehörigen Tarif feft-
St gefegt. Die Einführung des Reichsmünzgeſetzes und des Reichsentfernungsmaßes erfordert eine Aenderung der Beſtimmungen über dieſe Gebühren, und ſtimmt die Kommiſſion mit den Anſchauungen der Großh. Regierung dahin überein, daß das dringende Gebot, das Dienſteinkommen der Notare zu erhöhen, insbeſondere denſelben Vergütung der Koſten für Reiſen zu auswärtigen Dienſtverrichtungen zu bewilligen, es für zweckmäßig erſcheinen läßt, erſtere Aufgabe ſchon jetzt in Verbindung mit der Beſſerſtellung der Notare zu löſen.
Die Kommiſſion hat in ihrem Berichte über den Geſetzentwurf, die Gewährung von Wohnungsgeldzuſchüſſen an die weltlichen Staatsdiener und Angeſtellten betreffend, das Bedürfniß zur Verbeſſerung des Berufseinkommens der öffentlichen Diener anerfannt, und ſprechen die dort angeführten Gründe, auf welhe fih die Kommiffion ftatt deren Wiederholung u beziehen erlaubt, in gleihem Mafe für vie Befferftelung wer Notare. Abgeſehen pon der Wihtigfeit des Berufs Des Notars für das Rechtsleben dürfte noch beſonders darauf aufmerkſam ge⸗ macht werden, daß von den Notaren die für die Bekleidung eines Richteramtes nöthige wiſſenſchaftliche Aus— bildung, ſomit eine höhere Berufsbildung, als in früheren Zeiten, gefordert wird, daß ihnen Anſprüche auf Penſion nur in beſchränktem Maße zuſtehen und die Gebühren nicht wie dem Anwalte in vollem Umfange zufallen.
Die Großh. Regierung ſucht durch den vorgelegten Geſetzentwurf dem allgemein anerkannten Bedürfniß einer Beſſerſtellung der Notare zu entſprechen. Nach Vorlage dieſes Geſetzentwurfs an die Stände wurden von ſämmtlichen Notarskammern unſeres Landes bei der hohen IM. Kammer der Landſtände gleichlautende Petitionen eingereicht, in welchen eine Reihe von Beſchwerden der Notare aufgeführt ſind. Dieſe Beſchwerden ſind verſchiedenen Inhaltes, denn ſie betreffen nicht allein die Zahl der Gebührenfälle und die Höhe der Gebührenſätze,
ſondern ſie ſind auch zum Theil gegen Grundlagen des Gebührengeſetzes, gegen Beſtimmungen des Geſetzes über die Verwaltung der
freiwilligen Gerichtsbarkeit und über das Notariat,
ſowie unſeres bürgerlichen Rechtes gerichtet. Verhandlungen der 2. Kammer 1873/74. 58 Beilagenheft. 52
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