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Die von der Fürstlich Leikingischen Vormundschaft erfolgte Präsentation des Pfarrers Hepp zu Ruchsen zur definitiven Ernennung für die bisher provisorisch von demselben versehene evangelische Pfarrey Ruchsen hat die landesherrliche Bestätigung erhalten.

Seine Königliche Hoheit haben sich gnädigst bewogen gefunden, die erledigte Pfarren Neuhausen, Amts Villingen im Seekreis, dem Kaplan Fr. Xaver Zyprian Klarer in Walldürn zu übertrage«,

Dem Kaplan Johann Plazidus Brüderle zu Gengenbach die erledigte Pfarrey Weyer bcy Offenburg gnädigst zu verleihen, und

die erledigte Pfarrey Heimbach im Dreisamkreis dem bisherigen Pfarrverwcscr zu Hoswcyer Anton Scherer gnädigst zu conferircn.

Höchstdieselbe haben sodann die Pfarrey Thengen oder Thengcndorf dem Pfarrer Peter Aloys Streute! gnädigst zu ödertragen geruht, wodurch die im Durchschnitts - Ettrage auf bcyiäufig 700 fi. berechnete Pfarre Wiechs, auch Kirchstetten genannt, Amts Blumenfc'v im Seekreis erledigt wird. Die Competenten um diese, den Concmsgesetzcn unterliegende Pfarrpftünde haben sich nach Vorschrift des Regierungsblatts vom Jahre 1810. Nro. z8. insbesondere Art. 4. zu melden.

8 Durch das am rzten Jenner d. I. erfolgte Ableben des Pfarrers Franz Xaver Ignaz Faig- le, ist die Stadtpfarrcy Pfuilendsrf im Seckeeis, womit das Landesherr!. Dekanat verbunden ist, mit einem, nach Abzug der Lasten, worunter auch die Haltung eines Vicars ist, auf etwa icoofl. sich belaufenden Ertrage-in Erledigung gekommen Die Competenten um diese Psarrpsründe haben sich nach der bestehenden Verordnung im Regierungsblatt von i8rv. Nro. Z8. insbesondere Art. 2 und z. zu melden.

T 0 d e s - § a l l.

Den 6ten Jenner d. I. ist Hofrath und Oberamtmann Schlemmer zu Meersburg gestorben.

Berichtigung.

In dem Regierungsblatt Nro. III. vom ytcn laufenden Monats Seite iZ Titel II. tz. r., btt Zeile soll es heißen Zwey anstatt derDrey christlichen Coaftffionen.