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Stellen bewerben wollen, haben sich binnen vier Wochen bei der einschlägigen Direktion vorschriftsmäßig zu melden.
5) Oie evangelische Pfarrei Linr, Dekanats Nheinbischofsheim, mit einer Competenz im Anschlag von 826 fl. 19 kr. Die Bewerber haben sich binnen 6 Wochen bei der obersten evangelischen Kirchenbehörde vorschriftsmäßig zu melden.
6) Oie katholische Pfarrei Mörsch, Amts Ettlingen, erledigt durch die Beförderung des Pfarrers Simon Merkte auf die Pfarrei Bißlingen, mit einem beiläufigen Jahreseinkommen von 1200 fl., meistens in Zehnt-Ertrag und Güter- benützunz, worauf aber die Verbindlichkeit ruhet, wegen des im Filialort Förch- heim abzuhaltenden vollständigen Pfarrgottesdienstes einen ständigen Vikar zu verköstigen, und mit 100 fl. jährlich zu salariren, auch ein verzinsliches Kriegsschuldenkapital von 300 fl. in zehn Jahresterminen heimzuzahlen. Ncbsldem wird wegen des Kirchcnbaues in Mörsch ein Bauprovisorium, dessen Betrag noch nicht bestimmt werden kann, auf diese Psarrpfründe kommen. Hiernach wird das im Regierungsblatt vom Jahr 1837. Nro. 21. Seite 143 enthaltene Ausschreiben der Pfarrei Mörsch berichtiget, mit dem Bemerken, daß sich die Kompetenten um diese Pfarrei nach Maaßgabe der Verordnung vom Jahre 1810 Regierungsblatt Nro. 38. Art. 2 und 3 bei der Regierung des Mittelrheinkreises zu melden haben, und daß auf die in Folge der vorerwähnten frühem Ausschreibung eingekommenen Bittschriften der Kompetenten nunmehr keine Rücksicht genommen werden könne.
Gestorbenist:
am 27. Januar 1839 der pensionirte Landoberjägermeister von Kettner in Carlsruhe.
Berichtigungen. In Nro. III. des diesjährigen Regierungsblatts, auf Seite 14, Zeile 3 von unten, ist statt „Oberamt Constanz„ zu lesen „Bezirksamt Eonstanz „, und ebendaselbst auf Seite 15 in der obersten Zeile, statt „Billharz von Constanz„ zu lesen: „Villharz von Ken- zingen„.