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5) Das Physicat Bühl mit der normalmäßigen Besoldung von 500fl. und dem Aver- sum für Pferdfourrage all 120 fl. Die Bewerber um diese Stelle haben sich binnen 4 Wochen bei der Sanitäts-Commission vorschriftsmäßig zu melden.

6) Das Amtschirurgat zu St. Peter, Landamts Freiburg, mit der normalmäßigen Besoldung von 180 fl., dem Aversum für Pferdfourrage von 120fl. und der Erlaubnis zur Haltung einer Hand-Apotheke. Die Bewerber um diese Stelle aus der Zahl der Medico- Chirurgen haben sich binnnen 4 Wochen vorschriftsmäßig bei der Sanitäts- Commission zu melden.

7) Durch die höchsten Orts gnädigst genehmigte Resigniation des Pfarrers Frank von Eschelbronn auf die Pfarrei Denzlingen, Dekanats Emmendingen, ist diese Pfarrei mit einem Competenzanschlag von 1380 fl. und wahrscheinlich bedeutend höherem Ertrag wiederum in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich binnen sechs Wochen vorschriftsmäßig durch ihre Decanate bei der obersten evangelischen Kirchenbe­hörde zu melden.

8) Durch die Versetzung des Professors Or. Schilling auf die Pfarrei Steinbach ist dessen Lehrstelle am Lyceum zu Heidelberg in Erledigung gekommen. Die Bewerber um die­selbe haben sich innerhalb 4 Wochen vorschriftsmäßig bei dem Oberstudienrath zu melden.

9) Bei dem neuerrichteten Gymnasium und der höhern Bürgerschule zu Lahr ist eine mit einer Besoldung von 600 bis 800 fl. verbundene Lehrerstelle zu besetzen. Die Bewerber, welche recipirte Lehramtskandidaten oder Theologen seyn müssen, haben sich innerhalb 6 Wochen unter Vorlage ihrer Zeugnisse, bei dem Oberstudienrath schriftlich zu melden.

10) Die katholische Pfarrei Hausen an der Aach, Bezirksamt Radolphzell. Die Kompetenten um diese Pfarrei mit einem beiläufigen Ertrag von 500 fl., worauf ein dreijähriges Provisorium von 15 fl. 10 kr. ruht, haben sich nach Maßgabe der Ver­ordnung vom Jahr 1810, Reggs.Bl. Nr. 38 insbesondere Art 4, sowohl bei der Regierung des Seekreises, als bei dem erzbischöflichen Ordinariat zu melden.

11) Durch das am 17. August v. I. erfolgte Ableben des Pfarrers Joseph Dürr ist die katholische, dem Concursgesetze unterliegende Pfarrei Fautenbach, Amts Achern, mit dem beiläufigen Jahreseinkommen von 1400 bis 1500 fl. in Zehnten und Güter­ertrag (worauf die Verbindlichkeit ruht, den Rest eines Kriegsschuldenkapitals von un­gefähr 12 fl. bis 11. April künftigen Jahrs heimzuzahlen) erledigt worden. Die Com- petenten um diese Pfarrei haben sich in Gemäßheit der Verordnung vom Jahr 18 lO, Reggs.Bl. Nr. 38 insbesondere Art. 4, sowohl bei der Regierung des Mittelrheinkreises als bei dem erzbischöflichen Ordinariate innerhalb 6 Wochen zu melden.

Berichtigung.

Im Regierungsblatt Nro. 35, ist Seite 265, Zeile 9 von unten statt:das Prä­dikat"des Prädicats", und Seite 272, Zeile 4 von unten statt:Mosbach" Bor­berg zu lesen.