696

I.VIH.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit

des Großherzogs.

Dienstnachrichten.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich gnädigst bewogen gesunden,

unter dem 4. d. M.

den Oberlieutenant S ey b, Adjutanten Leim Kommando der ersten Infanterie-Brigade in das fünfte Infanterie-Regiment zurücktreten zu lassen und

den Oberlieutenant Gastel vom 1. Füsilier-Bataillon zum Adjutanten beim Kommando der ersten Infanterie-Brigade zu ernennen.

Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien.

Die Uebersicht über den Zustand der General-Wittwenkasse im Rechnungsjahr 1864 betreffend.

Die von dem Großherzoglichen Verwaltungsrath der General-Wittwen- und Brandkasse vor­gelegte Uebersicht über den Stand der General-Wittwenkasse im Rechnungsjahr 1864 wird in der Anlage zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Karlsruhe, den 5. September 1866.

Grvßherzogliches Ministerium des Innern.

I. A. d. Pr.

Schmitt.

Vllt. Baumgartner.

Das amtliche Vcrkündigungsblattder Weinheimer Anzeiger" betreffend.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach Einverständniß mit Großherzog­lichem Justizministerium durch diesseitige Entschließung vom 14., 15. September d. I. der in Weinheim im Verlag von Wilhelm Diesbach erscheinendeWeinheimer Anzeiger" an Stelle des Mannheimer Journals vom 1. Januar 1866 ab zum amtlichen Verkündigungsblatt für den Amts­und Amtsgerichtsbezirk Weinheim bestimmt wurde.

Karlsruhe'', den 2. November 1865.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

A. A. d. Pr.

Cron.

Vät. Bechert.