242
XIA.
3. vom 22. September 4865, Abänderungen des Zollgesetzes hinsichtlich der Bestimmungen wegen Erhebung von Staats- und Kommunalabgaben von verzollten Gegenständen betreffend, Regierungsblatt Seite 607, die nachträgliche Zustimmung erklärt haben.
Karlsruhe, den 6. Juli 1866.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Vogelmann.
Vät. Glock.
Die ständische Zustimmung zu den seit dem letzten Landtag verkündeten Zoll- und Handelsverträgen betreffend.
In Folge höchster Entschließung aus Großherzoglichem Staatsministerium vom 4. d. M., Nr. 585, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Leiden Kammern der Ständeversammlung
28
vermittelst Adresse vom d. I- den zwischen dem vorigen und dem gegenwärtigen Landtag
abgeschlossenen und verkündeten Zoll- und Handelsverträgen, als:
1. dem neuen Grundvertrag des Zollvereins vom 16. Mai 1865 (Regierungsblatt 1865, Seite 449),
2. dem Vertrag wegen Fortdauer des Anschlusses des Großherzogthums Luxemburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins vom 20./25. Oktober 1865 (Regierungsblatt 1866, Seite 13),
3. dem Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Belgien vom 22. Mai 1865 (Regierungsblatt 1865, Seite 390),
4. dem Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Großbritannien vom 30. Mai 1865 (Regierungsblatt 1865, Seite 397)
so weit erforderlich, die nachträgliche Zustimmung ertheilt haben.
Karlsruhe, den 6. Juli 1866.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Vogelmann.
Veit. Glock.
Diensterledigungen.
Der Notariatsdistrikt Wolfach ist erledigt. Bewerbungen um denselben sind binnen 14 Tagen bei dem Großherzoglichen Justizministerium einzureichen.
Der Notariatsdistrikt Müllheim ist erledigt. Bewerbungen um denselben sind binnen 14 Tagen bei dem Großherzoglichen Justizministerium einzureichen.
Die Stelle des Gerichtsnotars bei Grvßherzoglichem Amtsgerichte Osfenburg ist erledigt. Bewerber um dieselben haben sich binnen 14 Tagen bei dem Großherzoglichen Justizministerium schriftlich zu melden.