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XXXIX.

Verfügungen und Bekanntmachungen -er Ministerien.

Die Wahlen zur zweiten Kammer der Ständeversammlung betreffend.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mit höchster Entschließung aus Großherzoglichem Staatsministerium vom 11. September d. I. gnädigst anzuordnen geruht, daß, nachdem die Wahlen im XII. Städtewahlbezirk (Mannheim) und im 35. Aemterwahlbezirk (Laden- burg-Weinheim) von der zweiten Kammer der Ständeversammlung in ihrer Sitzung vom 6. d. M. für ungiltig erklärt worden sind, in beiden Bezirken nochmalige Wahlen vorgenommen und mit deren Leitung die bereits früher gnädigst ernannten landesherrlichen Wahlkommissäre, und zwar für die Ersatzwahl des XII. Städtewahlbezirks der Großherzogliche Kreis- und Hofgerichts-Prä- sident Nestler in Mannheim und mit der Erneuerungswahl des 35. Aemterwahlbezirks der Groß­herzogliche Oberhofgerichtsrath Brauer in Mannheim beauftragt werden.

Dies wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Vollzug der höchsten Entschließung eingeleitet ist.

Karlsruhe, den 12. September 1867.

Großherzogliches Ministerium des Innern. Mly.

Vcit. Gutman.

/ D i e n st e r l e d i g u n g.

Die Obereinnehmerei Ludwigshafen und die Stelle eines Hauptamtsverwalters bei dem Haupt­steueramt Heidelberg sind in Erledigung gekommen. Bewerbungen sind binnen 14 Tagen bei der Großherzoglichen Steuerdirektion einzureichen.