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8. 127. Verwendung des dienstpflichtigen Eisenbahnpersonals.. 129
8- 128. Zurückstellung des dienstpflichtigen sowie des als ansgebildet dem Landsturm zweiten Aufgebots angehörenden Eisenbahnpersonals vom Waffendienst.130
Anlagen.
Anlage 1 zu ß. I. Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich..133
Alphabetisches Verzeichniß der Landwehr-Bezirke.169
„ 2 zu tz. 91. Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienst . ..177
„ 3 zu ß. 106. Anhalt für die Polizei- und Gemeindebehörden zur Mitwirkung bei Ausübung
der militärischen Kontrole.183
„ 4 zu §. 106. Zusammenstellung derjenigen Bestimmungen, welche in Bezug auf die
Militärverhältnisse Anzumusternder zu beachten sind.189
„ 5. Verordnung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 13. Dezember 1888 zum Vollzüge des ß. 44 der Wehrordnung.193
Druck und Verlag von Malsch «L Vogel in Karlsruhe.