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8. 127. Verwendung des dienstpflichtigen Eisenbahnpersonals.. 129

8- 128. Zurückstellung des dienstpflichtigen sowie des als ansgebildet dem Landsturm zweiten Auf­gebots angehörenden Eisenbahnpersonals vom Waffendienst.130

Anlagen.

Anlage 1 zu ß. I. Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich..133

Alphabetisches Verzeichniß der Landwehr-Bezirke.169

2 zu tz. 91. Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienst . ..177

3 zu ß. 106. Anhalt für die Polizei- und Gemeindebehörden zur Mitwirkung bei Ausübung

der militärischen Kontrole.183

4 zu §. 106. Zusammenstellung derjenigen Bestimmungen, welche in Bezug auf die

Militärverhältnisse Anzumusternder zu beachten sind.189

5. Verordnung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 13. De­zember 1888 zum Vollzüge des ß. 44 der Wehrordnung.193

Druck und Verlag von Malsch «L Vogel in Karlsruhe.