Nr. XXIII.
759
es- und Verordnungs-Blatt
für das Großherzogthum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 6. Juni 1900.
Inhalt.
Gesetze: Die Vervollständigung des Staatsbahnnetzes betreffend; die Erbauung einer Nebenbahn von Walldürn nach Hardheim betreffend.
Bekanntmachungen und Verordnung«« : des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: die Aufnahme in den staatlichen Dienst betreffend; des M inisteriuins des Innern: die Vorbereitung zum öffentlichen Dienste im Jngenienrsache betreffend; die Gewährung von Entschädigungen bei Senchcnverlusten betreffend; die Bieheinfuhr aus Oesterreich Ungarn betreffend; des Ministeriums der Finanzen: die Steuererhebung für die Jahre i960 und 1901 betreffend.
Gesetz.
(Vom 28. Mai 1600.)
Die Vervollständigung des Staatsbahnnetzes betreffend.
Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden,
Herzog von Zähringen.
Mit Zustimmung Nuferer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt:
Artikel 1.
Die Regierung wird ermächtigt, auf Rechnung des Staates:
1. die Murgthalbahn von Weisenbach bis zur Landesgrenze weiterzuführen und
2. im Anschluß an die Höllenthalbahn von der Station Kappel eine Nebenbahn über Lenzkirch nach Bonndorf herzustellen.
Artikel 2.
Die Bahnen sollen eingleisig mit einer Spurweite von 1,495 ui nach der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands zur Ausführung gebracht werden.
Artikel 3.
Das für die Anlage der Bahnen sammt Zugehörden erforderliche Gelände foll der Staatsbahnverwaltnng von den betheiligten Gemeinden und sonstigen Interessenten unentgeltlich und eigenthümlich zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Bau der Bahnen soll nicht begonnen werden, bevor diese Forderung von Seiten der Betheiligten sicher gestellt ist.
Gesetzes- und Verordnungsblatt 1900. 102