Nr. XXVI.

781

Gesetzes- und Verordnungs-Watt

für das Großherzogthum Baden.

Ausgegeben zu Karlsruhe, Samstag den 9. Juni 1900.

Inhalt.

Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts: Die Standesämter für die abgesonderten Gemarkungen betreffend.

Bekanntmachung.

(Vom 22. Mai 1900.)

Die Standesämter für die abgesonderten Gemarkungen betreffend.

Nachstehend wird ein Berzeichniß der abgesonderten Gemarkungen des Großherzogthums und derjenigen Gemeinden, welchen sie hinsichtlich der Standesregisterführung zugewiesen sind, nebst Anhang veröffentlicht.

Alle früheren gleichartigen Veröffentlichungen sind durch dieses Verzeichniß und dessen Anhang ersetzt und, soweit nicht berücksichtigt, außer Kraft getreten.

Karlsruhe, den 22. Mai 1900.

Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts.

Aus Auftrag: Trefzer.

Vät. Hassencamp.

Gesetzes- und Verordnungsblatt 1900.

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