Nr XXIX
371
Gesetzes- und Verordnungs-Watt
für das Großherzogthum Baden.
Karlsruhe, Dienstag den 10. November 1866.
Inhalt.
Bekanntmachungen NN- Verordnungen r des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten: die Beseitigung von Anstcckungsstofsen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen betreffend; des Ministeriums derIustiz, des Kultus und Unterrichts: die Führung der Grund- und Pfandbücher und der Standesrcgistcr für abgesonderte Gemarkungen betreffend; die Feststellung, Erhebung und Verrechnung der allgemeinen Kirchensteuer der evangelisch-protestantischen Landeskirche betreffend; das Verfahren bei Erhebung kirchlicher Steuern in evangelischen Kirchengemeinden, die Verrechnung der aus kirchlichen Steuern herrührende» Gelder, die Rechnungslegung und Rechnungsabhör betreffend; des Ministeriums der Finanzen: die Ordnung für die Ein- und Ausladestätte am Main zu Wertheim betreffend; den Vollzug des Biersteuergesetzes betreffend.
Bclamitiinichililg.
(Vom 31. Oktober 1896.)
Die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen betreffend.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen vom 19. September 1889 (Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. XXII Seite 215) wird bekannt gegeben, daß die Desinfektionsanstalt für Viehtransportwagen in Durlach am 1. Oktober d. Js. geschlossen und an deren Stelle die neuerbaute Anstalt in Karlsruhe-Rangir- bahnhof in Betrieb genommen worden ist.
Karlsruhe, den 31. Oktober 1896.
Großherzogliches Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrag:
Zittel.
Vät. Laub.
Bekanntmachung.
(Vom 4. November t896.)
Die Führung der Grund- und Pfandbücher und der Standesregister für abgesonderte Gemarkungen
betreffend.
In Abänderung der diesseitigen Bekanntmachungen vom 19. Mai 1888 — Gesetzesund Verordnungsblatt Nr. XIX — und vom 2. Mürz 1889 — Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. VI — werden mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1897 an die abgesonderten Gemarkungen Kohlwald und Habseck der Gemeinde Mistelbrunn und die abgesonderte Gemarkung
Gesetzes- und Verordnungsblatt 1886. 54