246 Berhandlungen der H. Rammer.
in Erwägung:
1) daß die Zahl der Aerzte, welche die homdopathiſche Heilmethode ausüben, bedeutend iſt, und mehr und mehr wachst;
2) daß die homöopathiſche Heilmethode eine ſolche allge⸗ meine Theilnahme in dem Volke gewinnt, daß die Geſetzgebung nicht gleichgültig Dabei bleiben darf, vielmehr alle im öffent- lichen Sutereffe geforderten Mafregeln zu ergreifen yer pflichtet iſt;
3) daß dem wiſſenſchaftlichen Fortſchreiten nicht ohne Noth Hinderniffe in den Weg gelegt, vielmehr ale Begün- figungen gewährt werden folen, werhe wahrhaft zum Bor- theile der Staatsbürger find; und daf aber audy
4) auf der andern Seite der Staatsbürger gegen Mig- bräuche, welche mit dieſer Heilmethode gemacht werden könnten, geſchützt werde; einſtimmig beſchloſſen;
Eure Königliche Hoheit unterthänigſt zu bitten:
HM) bis zum naͤchſten Landtage die Art und Weiſe, wie der Unterricht in der neuen Methode am beſten vollzogen werden könne, durch eine Commiſſion von Aerzten prüfen zu laſſen, welche in dem allopathiſchen und in dem homodopathiſchen Heilverfahren gleich tüchtig und bewandert ſind;
Dden Aerzten die unentgeldliche Abreichung der homöo pathiſchen Arzneimittel zu geſtatten;
3) darauf wachen zu laſſen, daß nur licencirte Aerzte die homöopathiſche Heilmethode ausuben, und die Anordnung zu treffen, daß die Candidaten der Medizin auch in der homöopathiſchen Heilmethode bei den Staatsprufungen ge prift werden.
O ma o S a