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LXXV. Sitzung vom 7. October 1833. 59
gepflogener forgfåltiger Berathung in ihrer? heutigen 75.
öffentlichen Sitzung beſchloſſen:
J. Hinſichtlich derjenigen 482 fl. 26 kr., welche an den unterm 40. Maͤrz 1827 der Wittwe eines Buͤrgers zu Karlsruhe vorgeſchoſſenen 500 fl. in Verluſt gefallen ſind, die Abgangsdecretur des Großherzogl. Kriegsminiſteriums v. 28. Juni 1834 nicht anzuerkennen, vielmehr den verant⸗ wortlichen Chef dieſes Miniſteriums dießfalls in Anſpruch zu nehmen, und die fragliche Summe zu reclamiren;
H, Eure Königliche Hoheit unterthänigſt zu bitten:
1) Die Adminiſtrationskoſten dieſer Militärwittwen⸗ und Waiſencaſſe durch Einziehung des Functionsgehaltes des bei der Verwaltungscommiſſion activirten rechts⸗ gelehrten Mitglieds und durch andere ins Leben zu füh⸗ rende Erſparniſſe möglichſt vermindern zu laſſen; und
2) die Statuten diefer Caffe einer Revifion unterwerfen und hiebei ingbefondere die Ausdehnung des Benefis cienbezugs bei der zweiten Claſſe der Betheiligten auf eine gròfere Zahl von Militärdienerrelicten, fo wie die Ausmittelung eines Fonds zur Gleichſtellung der Militärdienerrelicten mit den Civildienerrelicten in gnädigfte Erwägung ziehen zu- wollen.
Wir bringen diefe Befdhliffe der zweiten Kammer in tiefs fter Ehrfurcht zur Kenntnig Eurer Königlichen Hoheit. Karlsruhe , den 7, Oct. 1833. Sm Namen der unterthänigt tren gehorfamften zweiten Kammer der Gtåndeverfammiung. Der Pråfident: f Mittermaier. Die Secretäre: Rutſchmann. Mördes. Schinzinger.