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Nr. 3

Dicalciumphosphates wird bei mindestens 70 ° c während 3 X 24 Stunden vorgenommen; oder die Endlaugen bleiben 24 Stunden lang bei 15 ° L vor der Ausfüllung des Dicalcium­phosphates sich selbst überlassen. Nach dieser Behandlung ist die Art der Trocknung freige­stellt.

Die anfallenden Scheuer- und Trommel­mehle sowie sonstige dem Mazerationsverfah­ren nicht unterworfene Knochenmaterialabfälle werden wie unter a) behandelt."

Karlsruhe, den 16. Januar 1936.

Der Minister des Innern Pflaumer

Druck und Verlag von Malsch L Vogel in Karlsruhe