Nr. X.
55
Gesetzes- und Verordnungs-Matt
für das Großherzogthum Baden.
Karlsruhe, Freitag den 10. Februar 1871.
Inhalt.
Den Beitritt des Königreichs Bayern zum Deutschen Reich betreffend.
Den Beitritt des Königreichs Bayern zum Deutschen Reich betreffend.
Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden,
Herzog von Zähringen.
Nachdem der zu Versailles am 23. November v. I. zwischen dem Norddeutschen Bunde und Bayern abgeschlossene Vertrag über den Beitritt des Königreichs Bayern zum Deutschen Reich laut eines zu Berlin am 8. Dezember v. I. von Bevollmächtigten Badens, des Norddeutschen Bundes Bayerns, Württembergs und Hessens aufgenommenen Protokolls die Zustimmung von Baden, Württemberg und Hessen erhalten hat, auch seither von Unseren getreuen Ständen genehmigt worden ist, und nachdem laut Mittheilung des Bundeskanzleramtes der Austausch der Ratifications- Urkunden zu dem bezeichnten Vertrage zu Berlin am 29. v. M. stattgefunden hat, so verkünden, Wir hiermit diesen Vertrag nebst dem dazu gehörenden Schlußprotokoll zur allgemeinen Nachachtung.
Gegeben zu Versailles, den 6. Februar 1871.
Friedrich.
IMy. von Freydorf.
Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl: Schreiber.
Gesetzes- und VerordnungS-Blatt 1871.
12