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M. LiXI.

Graßheyvülich Mifches

Regierungs-Blatt.

Karlsruhe, Donnerstag den 15. Oktober 1868.

Inhalt.

Unmittelbare allerhöchste Entschließunae« Seiner Königlichen Hoheit des Großher;ogs. Allerhöchst- landesherrliche Verordnung, die Organisation der Leitung zur Förderung der Landwirthschast und der Landeskultur betreffend. Allerhöchstlandesherrliche Verordnung, die Vorbildung der Geometer betreffend. Dienstnachrichten.

Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des Großherzoglichen Justizministe­riums: Die Namensänderung des Karl Kußi von Zell a. H. inSerenbetz" betreffend. Bekanntmachung des Großherzoglichen Finanzministeriums : Die dritte diesjährige Gewinnziehung des Lotterieanlehens der Eisenbahnschuldentilgungskasse zu 14 Millionen Gulden vom Jahr 1845 betreffend. Bekanntmachung des Großherzoglichen Kriegsminifterinms: Die Prüfungskonimission für Freiwillige auf ein Jahr betreffend.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen

Hoheit des Großherzogs.

Allerhöchstlandesherrliche Verordnung,

die Organisation der Leitung zur Förderung der Landwirthschast und der Landeskultur betreffend.

Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden,

Herzog von Zähringen.

In der Absicht, der Leitung der auf die Förderung der Landwirthschast und Landeskultur bezüglichen staatlichen Maßregeln eine möglichst zuverlässige technische Grundlage zu geben, haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt:

8- n

Zum Zwecke der Berathung des Handelsministeriums in Fragen der landwirthschaftlichen Technik wird ein L andesknlturrath errichtet, welcher nach Anordnung dieses Ministeriums sich regelmäßig im Jahre einmal, und außerdem wenn es das Bedürfnis; erfordert, in Karlsruhe ver­sammelt.

Außerordentliche Sitzungen können auch an anderen Orten des Landes angeordnet werden.

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