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Nr LXII
Großheysglich Badisches
Regierungs-Blatt.
Karlsruhe, Donnerstag den 22. Oktober 1868.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Ordensverleihung. Dienstnachrichten.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Grohherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: Das Großherzogliche Konsulat in Cincinnati betreffend Bekanntmachungen des Grohherzoglichen Ministeriums des Innern: Verordnung, die Gebühren der Bezirksräthe für die Theilnahme an den Geschäften der Aushebungsbehörden betreffend. Verordnung, die Entrichtung der Collegienhonorare und deren Stundung an der Universität Freiburg betreffend. Die Uebersicht über den Zustand der General-Wittwenkasse im Rechnungsjahre 1867 betreffend.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen
Hoheit des Großheyogs.
Ordensverleihung.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich
unter dem 30. September d. I.
allergnädigst bewogen gefunden, dem Medizinalrath Fuchs bei dem Großherzoglichen Obermedizinalrath das Ritterkreuz erster Klasse AllerhöchstJhres Ordens vom Zähringer Löwen zu verleihen.
Dien st Nachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich
unter dem 16. Oktober d. I.
gnädigst bewogen gefunden:
den Vorstand der Steuerrechmmgsrevision, Oberrechnungsrath Gerhard Freudenberger,
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