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Nr L,1X
Großheyoglich Mifthes
Regierungs-Blatt.
Karlsruhe, Freitag den 2. Oktober 1868.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Ordensverleihungen. Medaillenverleihungen. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. Dienstnachrichten.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Justizministeriums: Die Wiederbesetzung der Notariatsdistrikte Säckingen und Steinbach betreffend. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Ministeriums des Innern: Die Wahlen der Dekane für die Diözesen Freiburg, Mosbach und Karlsruhe (Land) betreffend. Die Prüfung der Lehramtskandidaten betreffend. Verordnung, das Paßwesen betreffend.
Diensterledigungen.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen
Hoheit des Großherzogs.
Ordensverleihungen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich
unter dem 19. September d. I.
allergnädigst bewogen gefunden, den nachbenannten Offizieren, Militärbeamten und Unteroffizieren HvchstIhres Armeecorps die folgenden Dekorationen zu verleihen:
Orden:
das Kommandeurkreuz erster Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen:
HöchstJhrem General-Adjutanten, Generallieutenant Wilhelm Freiherrn von Neubronn;
das Eichenlaub zum innehabenden Kvmmandeurkreuz zweiter Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen mit Schwertern:
dem Generalmajor Adolph Keller, Kommandeur der 3. Infanterie-Brigade, dem Generalmajor Grafen Karl von Sponeck, Kommandeur der Artillerie-Brigade;
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