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Nr. II.
Großherzoglich M-isches
Regierungs
uii
Karlsruhe, Samstag dm 12. Januar 1867.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Dienst- nachrichten.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Finanzministeriums: Die Aufnahme eines Anlehens von 4,999,900 Thalern für den Staatseisenbahnbau betreffend, Verordnung, die Einlösung der Steueranlehensscheine betreffend.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs.
D i e n st n a ch r i ch t e n.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich
unter dem 3. Januar d. I.
gnädigst bewogen gefunden:
den Staatsminister Or. Stabel zu reaktiviren und zum Staatsminister der Justiz zu ernennen; auch gleichzeitig dm Präsidenten des Ministeriums des Innern, 1)r. Jollh, der einstweiligen Führung des Justizministeriums in Gnaden zu entheben;
unter dem 4. Januar d. I.
den Revidenten Friedrich Ekert zum Revisor bei dem Verwaltungshose zu ernennen;
unter dem 5. Januar d. I.
die Assessoren Wilhelm Nokk und August Eisenlohr bei dem Ministerium des Innern zu Ministerialräthen,
den Hauptamtskontroleur von Langsdorf in Heidelberg zum Hauptamtsverwalter bei dem Hauptsteueramt Stichlingen zu ernennen;
den Hauptamtskontroleur Provence in Konstanz in gleicher Eigenschaft zum Hauptsteueramt Heidelberg zu versetzen;
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