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Nr. II.

Großherzoglich M-isches

Regierungs

uii

Karlsruhe, Samstag dm 12. Januar 1867.

Inhalt.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Dienst- nachrichten.

Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Finanz­ministeriums: Die Aufnahme eines Anlehens von 4,999,900 Thalern für den Staatseisenbahnbau betreffend, Verordnung, die Einlösung der Steueranlehensscheine betreffend.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit

des Großherzogs.

D i e n st n a ch r i ch t e n.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich

unter dem 3. Januar d. I.

gnädigst bewogen gefunden:

den Staatsminister Or. Stabel zu reaktiviren und zum Staatsminister der Justiz zu er­nennen; auch gleichzeitig dm Präsidenten des Ministeriums des Innern, 1)r. Jollh, der einst­weiligen Führung des Justizministeriums in Gnaden zu entheben;

unter dem 4. Januar d. I.

den Revidenten Friedrich Ekert zum Revisor bei dem Verwaltungshose zu ernennen;

unter dem 5. Januar d. I.

die Assessoren Wilhelm Nokk und August Eisenlohr bei dem Ministerium des Innern zu Ministerialräthen,

den Hauptamtskontroleur von Langsdorf in Heidelberg zum Hauptamtsverwalter bei dem Hauptsteueramt Stichlingen zu ernennen;

den Hauptamtskontroleur Provence in Konstanz in gleicher Eigenschaft zum Hauptsteueramt Heidelberg zu versetzen;

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