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Eroßherzogtich Badisches
Regierungs-Blatt.
Karlsruhe, Donnerstag den 42. September 4867.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Allerhöchst landesherrliche Verordnung, die allgemein wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen betreffend, Erlanbnih zur''Annahme fremder Orden. Dienstnachrichten.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekannlinachnng des Großherzoglichen Ministeriums des Innern: Die amtlichen Verkündigungsblätter betreffend. Bekanntmachung des Großherzoglichen Kinanznünisteriums: Die Serienziehung für die 87. Gewinnziehnng des Louerieanlehens von 17 Millionen Gulden in 35 Gulden-Loosen vom Jahre 1845 betreffend.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit
-es Großherzogs.
Allerhöch stlandesherrlichc Verordunng.
Die allgemein wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen betreffend.
Friedrich, von Gottes Gnaden GroWerzog von Baden,
Herzog von Zühringen.
Aus dm unterthÄngsten Vortrag Unseres Ministeriums des Innern haben Wir beschlossen nnd verordnen, wie folgt:
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Der Nachweis einer allgemein wissenschaftlichen Vorbildung, von welchem nach §. 0 des Gesetzes vom 9. Oktober 4860, die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, die Zulassung zu einem Kirchenamte abhängt, ist durch eine hierzu bestimmte Prüfung vor einer durch das Ministerium des Innern zu ernennenden Kommission zu erbringen.
Die Kommission wird unter dem Vorsitz eines Mitgliedes des Ministeriums des Innern aus Professoren der Universitäten, der polytechnischen Schule oder der Mittelschulen zusammengesetzt.
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