Nr XI.1V
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Großheyoglich Badisches
Regierungs-Blatt.
Karlsruhe, Freitag den 27. Juli 1866.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit Ves Großherzogs. Dienst- nachrichten.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien: Bekanntmachung des Großherzogliche» Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: Den Vertrag zwischen dem Zollverein und Bremen wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse betreffend. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Justizministeriums: Die Besetzung der Notariatsdistrikte Langensteinbach und Ellmendingen betreffend. Die Aufnahme der Referendäre von Berg in Triberg und Leonhard von Ersingen in den Anwaltstand betreffend. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Ministeriums des Innern: Die Apothekerlicenz des B. Widmann von Karlsruhe und des Eduard Luschka von Markdorf betreffend. Bekanntmachung des Großherzoglichen Finanzministeriums: Die zweite diesjährige Gewinnziehung des Lotterieanlehens der EisenbahnschuldentilgungS- kasse zu 14 Millionen Gulden vom Jahre 1845 betreffend.
Dienfterledigung.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs.
D i e n st n a ch r i ch t e n.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich gnädigst bewogen gefunden,
unter dem 24. Juli d. I.
den Staatsminister des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn von Edelsheim, auf dessen unterthänigstes Ansuchen seines Dienstes in Gnaden zu entheben und einstweilen in den Ruhestand zu versetzen;
unter dem 30. Juni d. I.
den Regimentsarzt I)r. Brummer vom 3. Dragoner-Regiment, Prinz Karl, zum 1. Füsilier- Bataillon, und
den Oberarzt Wölsel vom 1. Füsilier-Bataillon zum 3. Dragoner-Regiment, Prinz Karl, zu versetzen;
unter dem 1. Juli d. I.
den Generalmajor Keller zum Kommandanten der Bundessestung Rastatt zu ernennen;
unter dem gleichen Tage
den früheren Lieutenant Gustav Barth auf Kriegsdauer zu reaktiviren und dem 2. Ersatz- Bataillon als Lieutenant zuzutheilen, und
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