Nr XI.1V

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Großheyoglich Badisches

Regierungs-Blatt.

Karlsruhe, Freitag den 27. Juli 1866.

Inhalt.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit Ves Großherzogs. Dienst- nachrichten.

Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien: Bekanntmachung des Großherzogliche» Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: Den Vertrag zwischen dem Zollverein und Bremen wegen Be­förderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse betreffend. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Justizministeriums: Die Be­setzung der Notariatsdistrikte Langensteinbach und Ellmendingen betreffend. Die Aufnahme der Referendäre von Berg in Triberg und Leonhard von Ersingen in den Anwaltstand betreffend. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Ministeriums des Innern: Die Apothekerlicenz des B. Widmann von Karlsruhe und des Eduard Luschka von Markdorf betreffend. Bekanntmachung des Großherzoglichen Finanzministeriums: Die zweite diesjährige Gewinnziehung des Lotterieanlehens der EisenbahnschuldentilgungS- kasse zu 14 Millionen Gulden vom Jahre 1845 betreffend.

Dienfterledigung.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit

des Großherzogs.

D i e n st n a ch r i ch t e n.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich gnädigst bewogen gefunden,

unter dem 24. Juli d. I.

den Staatsminister des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, Frei­herrn von Edelsheim, auf dessen unterthänigstes Ansuchen seines Dienstes in Gnaden zu ent­heben und einstweilen in den Ruhestand zu versetzen;

unter dem 30. Juni d. I.

den Regimentsarzt I)r. Brummer vom 3. Dragoner-Regiment, Prinz Karl, zum 1. Füsilier- Bataillon, und

den Oberarzt Wölsel vom 1. Füsilier-Bataillon zum 3. Dragoner-Regiment, Prinz Karl, zu versetzen;

unter dem 1. Juli d. I.

den Generalmajor Keller zum Kommandanten der Bundessestung Rastatt zu ernennen;

unter dem gleichen Tage

den früheren Lieutenant Gustav Barth auf Kriegsdauer zu reaktiviren und dem 2. Ersatz- Bataillon als Lieutenant zuzutheilen, und

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