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Nr. XXX.
Großherzoglich Sa-isches
!ntt.
Karlsruhe, Mittwoch den 3. Juli 1861.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Ordensverleihung. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern: Die Uebersicht der Studirenden auf den Universitäten Heidelberg und Freiburg betreffend. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Handelsministeriums: Die Organisation des Post- und Eisenbahndienstes betreffend. Den Bau und Betrieb einer von der Großherzogliche» Staatseifenbahn bei Karlsruhe an den Rhein bei Marimiliansa» führenden Eisenbahn betreffend.
NninMelliare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit
des Grostheyogs.
Ordensverleihung.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich
unter dem 23. Juni d. I.
gnädigst bewogen gefunden, dem Kapellmeister Vinzenz Lachner in Mannheim zu dem inne- habenden Ritterkreuz das Eichenlaub des Ordens vom Zähringer Löwen zu verleihen.
Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich
unter dem 25. Juni d. I.
gnädigst bewogen gefunden, dem Baurath Becker dahier die unterthänigst nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen, das ihm von Seiner Hoheit dem Herzog von Nassau verliehene Ritterkreuz des Militär- und Civilverdienstordens Adolphs von Nassau anzunehmen und zu tragen.
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