Nr. I^VI
679
Großherzoglich Badisches
Regierungs-
Karlsruhe, Samstag den 2. Dezember 1865.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großher;ogs. Dienstnachrichten.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Justizministeriums : Die Wieverbeseßung des erledigten Notariatsdistrikts Hagsfeld betreffend. Dienstweisung für Gegenvormünder. Die Namensänderung der Rosina Bögeli in Konstanz betreffend. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Ministeriums des Innern: Die Apothekerlicenz des Ernst Baader von Neustadt betreffend. Die Zubereitung, Aufbewahrung und den Verkauf von Giften betreffend.
Dienfterledigung.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs.
D i e n st n a ch r i ch t e n.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich
unter dem 11. November d. I.
gnädigst bewogen gefunden:
das Kommando über sämmtliche Truppen HöchstJhrem geliebten Herrn Bruder, dem Prinzen und Markgrafen Wilhelm, Großherzogliche Hoheit, zu übertragen;
unter dem gleichen Tage:
den Oberst Keller, Chef des Generalstabs, der ihm durch HöchstJhren Befehl vom 26. Februar 1859 übertragenen Funktion eines stimmführenden Mitgliedes des Kriegsminifteriums zu entheben.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich
unter dem 24. November d. I.
gnädigst bewogen gefunden:
den Vorsitzenden Rath in dem Ministerium des Innern, Geheimenrath Dr. Fröhlich, auf sein unterthänigstes Ansuchen und unter Anerkennung feiner langjährigen und treuen Dienste wegen leidender Gesundheit in den Ruhestand zu versetzen;
den Amtsvorstand in Schwetzingen, Amtmann Moritz Frey, zum Ministerialrath bei dem Ministerium des Innern zu ernennen;
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