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Nr. XXII.

Großherzsglich Dadisches

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Karlsruhe, Freitag den 7. Mai 1852.

Inhalt.

Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des Ministeriums des großherzog­lichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: die Additionalconvention vom 18. Februar 1852 zu dem Handels - und Schifffahrtsvertrag vom i. September 1811 zwischen dem deutschen Zoll - und Handelsvercin einerseits und Belgien anderer­seits betreffend.

Verfügungen und Kekanntmachungen -er Ministerien.

Die Additionalconvention vom 18. Februar 1852 zu dem Handels - und Schifffahrtsvertrag vom 1. September 1814 zwischen dem deutschen Zoll - und Handelsverein einerseits und Belgien andererseits betreffend.

Die nachstehende, am 18. Februar d. I. zu Berlin abgeschlossene Additionalconvention zu dem Handels- und Schiffsahrtsvertrage vom 1. September 1844 zwischen dem deutschen Zoll- und Handelsverein einerseits und Belgien andererseits, wird nach erfolgter allerseitiger Ratifi­cation in deutschem und französischem Texte hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Karlsruhe, den 17. April 1852.

Ministerium des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.

Frhr. Nüdt.

Vät. von Schweizer.

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