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Nr. XXII.
Großherzsglich Dadisches
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Karlsruhe, Freitag den 7. Mai 1852.
Inhalt.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des Ministeriums des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: die Additionalconvention vom 18. Februar 1852 zu dem Handels - und Schifffahrtsvertrag vom i. September 1811 zwischen dem deutschen Zoll - und Handelsvercin einerseits und Belgien andererseits betreffend.
Verfügungen und Kekanntmachungen -er Ministerien.
Die Additionalconvention vom 18. Februar 1852 zu dem Handels - und Schifffahrtsvertrag vom 1. September 1814 zwischen dem deutschen Zoll - und Handelsverein einerseits und Belgien andererseits betreffend.
Die nachstehende, am 18. Februar d. I. zu Berlin abgeschlossene Additionalconvention zu dem Handels- und Schiffsahrtsvertrage vom 1. September 1844 zwischen dem deutschen Zoll- und Handelsverein einerseits und Belgien andererseits, wird nach erfolgter allerseitiger Ratification in deutschem und französischem Texte hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Karlsruhe, den 17. April 1852.
Ministerium des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
Frhr. Nüdt.
Vät. von Schweizer.
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