831

Nr. Xl^Vl.

Großherzoglich Badisches

Regierungs-Blatt.

Karlsruhe, Donnerstag den 31. Juli 1851.

Inhalt.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs r die Fort­dauer des Kriegszustandes betreffend. Dienstnachrichten.

Derfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachungen des großherzoglichen Ministeriums des Innern: Staatsgenehmigung von Stiftungen im Oberrheinkreis betreffend. Die Erthcilung der Staatsgenehmigung zu verschiedenen Schenkungen an die Waisen - und Kleinkinderbewahranstalt in Pforzheim betreffend. Erthcilung eines Patents an James Blak von Ebinburg betreffend. Besetzung eines Freiplatzes in dem weiblichen Lehr - und Erziehungsinstitut in Offen­burg betreffend. Staatsgenchmigung einer Präsentation auf die evangelische Pfarrei Kembach betreffend.

Diensterledigungen. Todesfälle.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit

-es Großherzogs.

Die Fortdauer des Kriegszustandes betreffend.

Leopold, von Gottes Gnaden

Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen.

Nach Anhörung Unseres Staatsministenums haben Wir Uns bewogen gefunden, zu bestimmen, daß der Kriegszustand nach Maaßgabe des Gesetzes vom 29. Januar d. I. noch fortzu­dauern hat.

Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staatsministermm, den 19. Juli 1851.

Leopold.

Ä. von Roggenbach, von Marschall.

Auf allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs:

Bauschlicher.

69