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Nr. LXXII
Grsstherzsglich Dadisches
Regierun
tt
Carlsruhe, Mittwoch den 31. Dezember 1851.
Inhalt.
Verfügungen «nd Bekanntmachungen -er Ministerien. Bekanntmachungen des Ministeriums des großher- zoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: den Beitritt der freien Hansestadt Lübeck zum deutsch-österreichischen Postverein betreffend; den Gütertransport auf der grsßherzoglichen Eisenbahn betreffend.
Vertagungen und Bekanntmachungen -er Ministerien.
Den Beitritt der freien Hansestadt Lübeck jum deutsch-österreichischen Postverein betreffend.
Nachdem die freie Hansestadt Lübeck für deü Umfang des von derselben verwalteten Stadt- Postwesens vom 1. k. M. an dem deutsch-österreichischen Postverein angehören wird, so wird von diesem Tage an der Postverkehr zwischen Baden und dem Postbezirke der freien Hansestadt Lübeck nach den im Abschnitt I. der Verordnung vom 12. April d. I. — den Anschluß des Großherzogthums an den deutsch-österreichischen Postverein betreffend — Regierungsblatt Seite 279 und ff. — §§. 4 -- 11 — enthaltenen Bestimmungen behandelt werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Carlsruhe, den 30«^zember 18^1«
Ministerin
Frhr. Nüdt.
Vät. F. v. Dusch.
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Den Gütertransport auf der großherzoglichen Eisenbahn betreffend.
Mit dem 1. k. M. Januar erleiden die unter dem 8. Juni 1847 (großh. Regierungsblatt
Nr. XXIV.) bekannt gegebenen Vorschriften für die Güterversendung auf der großherzoglichen
Eisenbahn nachstehende Abänderungen:
I. Der dritte Absatz des 8> 4, welcher lautet:
„Für Eilgüter, d. h. solche Güter, welche mit den zunächst abgehenden Personenzügen befördert werden sollen, sind 50 Prozent über die gewöhnliche Tare zu bezahlen."
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