VI.
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Großherzoglich Badisches
Staats- und Regierungs-Blatt.
Carlsruhe, den 5"» Februar 1835.
Bekanntmachung.
Die Vornahme einer Staatsprüfung im Forstfache betreffend.
Da in dem verflossenen Jahre keine Staatsprüfung im Forstfache statt fand, so steht man sich veranlaßt, ausnahmsweise vor dem Schluffe des laufenden Jahrs eine solche Prüfung anzuordnen.
Diejenigen Forst-Candidaten, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, ha; den sich daher Montag den 2^» März l. I. dahier einzufinom , und der Forstpolizei; Direktion die im Art. 9. der Verordnung vom 15tm Januar l. I., Regierungsblatt Nr. V. vorgeschriebenen Zeugnisse zu übergeben.
Carlsruhe den B'n Februar 1835.
Ministerium des Innern.
Winter.
V6t. Brauer.
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Bekanntmachung.
Eine Namens-Aenderung betreffend:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben vermöge höchster Ent; schließung vom 27ikn x,. M. geruht, dem Premier-Lieutenant von Biedenbach, im Dragoner-Regiment Großherzog, die unterthänigst nachgefuchte Ermächtigung, dm
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