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Großher^oglich Dadisches
Staats - und Regrerungs ^ Slatt.
Carlsruhe, den 24. Dezember 1840.
Leopold/ von Gottes Gnaden/
Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen.
9?ach Ansicht des Gesetzes vom 28. Dezember 1831, die theilweise Erneuerung der beiden Kammern der Ständeversammlung betreffend, nach welchem eine solche Erneuerung in Beziehung auf die Abgeordneten der Universitäten und des grundherrlichen Adels in diesem Jahre nicht statt zu finden hat, dagegen 15 Abgeordnete der Städte und Aemter auf den 31. Dezember d. I. aus der Ständeversammlung auszutreten haben;
in Anbetracht, daß in der 108^« Sitzung der II. Kammer vom 27. Dezember 1831 die Abgeordneten der in der Anlage verzeichnten Städte und Aemter durch das Loos zum Austritt bestimmt worden sind,
haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt:
§. 1 .
In den in dem anliegenden Verzeichnisse enthaltenen Städte- und Aemter-Wahlbezirken sind die Wahlen der Abgeordneten nach Vorschrift der Wahlordnung vorzubereiten und nach vollendeter Vorbereitung auf gleiche Weise vorzunehmen.
Hierbei bringen Wir zugleich die Befolgung der Verordnung vom 24. Januar 1833 die Festsetzung der Zahl der Wahlmänner nach dem Bevölkerungsstand in Erinnerung.
§. 2.
Unser Ministerium des Innern ist mit dem Vollzüge dieser Unserer höchsten Verordnung beauftragt.
Gegeben zu Carlsruhe in Unserem Staats-Ministerium, den 17. December 1840.
Leopold.
Frhr. von U ü-t.
Auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs.
Büchler.
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