XXIX.

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Großhcrzoglich - Badisches

Staats - und Rcgierungs - Blatt.

Carlsruhe,den(). December 1817.

Wir Larl von Gottes Gnaden,

Großherzog zu Baden, Herzog zu Zähringen,

Landgraf zu Nellcnburg, Graf zu Hanau rc. haben Uns umerthänigst vortragen lassen, daß die bey Steuernachlaßgesuchen wegen Hagelschlag und andern außerordentlichen Unglücksfallen vorgeschriebenen Untersuchun­gen mit einem Kostenaufwande verknüpft sind, der nicht fetten in dem auffallendsten Mißverhältniß zu dem beabsichtigten Zwecke steht; und

in Erwägung, daß es dem Wohl Unserer getreuen Unterthanen Zusagen dürfte, in der Bestimmung und Verkheilung der Nachläßsumme mit weniger Genauigkeit, als bisher zu Werke zu gehen, und den hierdurch erspart werdenden Kostenbetrag den Bedürftigen zuzuwenden; beschlossen, wie folgt:

Art. 1.

Wenn die Erndte durch Hagelschlag, Wolkenbruch oder außerordentliche Ueber- schlvemmung so sehr beschädigt wird, daß der Verlust in den betreffenden Fluren im Durchschnitt wenigstens auf den dritten Theil geschäht werden kann, und im Gan­zen über 3000 fl. beträgt, so wird auf Anstehen der Gemeinde ein verhält« >ßmä- ßiger Steuernachlaß bewilligt werden.

Art. 2.

Der Schaden soll nicht, wie bisher, stückweise, sondern nur summarisch abge­schäht nnd angegeben werden:

L) wie viel Morgen von jeder Gewächsart zu z-tel und darüber, aber unter -f-tel, und wie viel zu ^tel und darüber beschädigt worden sind, d) wie sich die Morgenzahl der Güter jeder dieser Abtheilungen in die verschiede­nen Classen vertheilt.

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