ABTEILUNG

II

BEHÖRDEN GESUNDHEITSWESEN ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN

Alphabetisches Sachregister 1-3

Behörden, Körperschaften des öffentlichen

Rechts, Parteien 4-11

Kultus und Unterricht 11-19

a) Schulen und sonstige Institute

b) Ausstellungen, Bibliotheken, Museen

c) Kirchliche Einrichtungen

Berufsständische Organisationen, Genossenschaften . 20-21

Rechtsanwälte 21

Gesundheitswesen (Ärzte, Hebammen,

Heilpraktiker, Krankenanstalten, Tierärzte,

Zahnärzte) 22 - 26

Vereine 26-29

Post- und Telegrafengebühren 30-31

Post- und Fernmeldedienst 31-32

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