ABTEILUNG
II
BEHÖRDEN GESUNDHEITSWESEN ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
Alphabetisches Sachregister 1-3
Behörden, Körperschaften des öffentlichen
Rechts, Parteien 4-11
Kultus und Unterricht 11-19
a) Schulen und sonstige Institute
b) Ausstellungen, Bibliotheken, Museen
c) Kirchliche Einrichtungen
Berufsständische Organisationen, Genossenschaften . 20-21
Rechtsanwälte 21
Gesundheitswesen (Ärzte, Hebammen,
Heilpraktiker, Krankenanstalten, Tierärzte,
Zahnärzte) 22 - 26
Vereine 26-29
Post- und Telegrafengebühren 30-31
Post- und Fernmeldedienst 31-32
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