Amtsblatt

des Landesbezirks Baden

7. Jahrgang Karlsruhe, 21. Juni 1952 Nr. 18

Inhalt:

Bekanntmachungen und Runderlasse: Seite

Runderlaß der Landesbezirksdirektion für Innere Verwaltung und Arbeit Abwicklungsstelle

vom 27. Mai 1952 Nr. 35 719/1 a über die Belei­hungsgrundsätze für die öffentlich-rechtlichen

Sparkassen ... . 249

Runderlaß vom 31. Mai 1952 Nr. 38 029/I/A 2 über die Gewährung eines außerordentlichen Zuschus­ses zum Wohnungsgeldzuschuß.249

Runderlaß vom 20. Mai 1952 Nr. 13 922/III a über die Überwachung der Fabrikationsbetriebe für

kohlensaure Getränke.250

Runderlaß vom 7. Juni 1952 Nr. 23 987/IIIB über das Tierschutzgesetz, hier, Anketten und Kupie­ren von Hunden.250

Runderlaß vom 27. Mai 1952 Nr. 36 440/VA/E 2 über Sonderausweise der fremden Missionen und der Internationalen Kontrollbehörde für die Ruhr . 250 Runderlaß vom 28. Mai 1952 Nr. 37 270/VA über die Losbrieflotterie des Deutschen Roten Kreuzes zur Beschaffung von Mitteln für gemeinnützige Ein­

richtungen .251

Runderlaß vom 29. Mai 1952 Nr. 37 695/VA/E 2 über

die Sportwaffenamnestie.251

Runderlaß vom 31. Mai 1952 Nr. 38 827/VA/E2 über Sportwaffen für Schützenvereine.252

Seite

Runderlaß vom 27. Mai 1952 Nr. 28 904/V B/F 2 b

über SOSt. Nr. 31 Übermüdung.253

Runderlaß vom 30. Mai 1952 Nr. 37 245/VA/E 2 über die sicherungsweise Übereignung von Kraftfahr­zeugen und Anhängern.253

Runderlaß vom 31. Mai 1952 Nr. 37 969/VA/E 2 über die Ermächtigung des KBA zur Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 53 und 60 StVZO über die Anbauhöhe der Schlußleuch­ten und Kennzeichen bei Motorrollern und Seiten­

wagen für Motorroller.254

Runderlaß vom 21. Mai 1952Nr/25 262/VB/F 2a über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrügern

und Hochstaplern.254

Runderlaß der Landesbezirksdirektion des Kultus und Unterrichts Abwicklungsstelle vom 3. Juni 1952 Nr. B 9620 über die Erhebung des

Filmbeitrags.254

Runderlaß vom 5. Juni 1952 Nr. B 9205 über die Reifeprüfung für Schulfremde an Höheren Schu­len, Herbst 1952 . 255

Runderlaß vom 6. Juni 1952 Nr. B 9614 über das

Evangelische Kirchengesangbuch.255

Berichtigungen.255

Bilanz auf 31. Dezember 1951 der Badischen Landes­kreditanstalt für Wohnungsbau, Karlsruhe . . . 256

Bekanntmachungen und Runderlässe

Landesbezirksdirektion für Innere Verwaltung u. Arbeit

Beleihungsgrundsätze für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen

Runderlaß des Präsidenten des Landesbezirks Baden Landesbezirksdirektion für Innere Verwaltung und Arbeit Abwicklungsstelle vom 27. Mai 1952 Nr. 35 719/Ia Norm. XII

Der Sonderausschuß Bankenaufsicht hat sich in seiner Sitzung vom 25./26. April 1952 damit einverstanden er­klärt, daß die Beleihungsgrundsätze für die öffentlich- rechtlichen Sparkassen entsprechend einem Antrag ver­schiedener Bank- und Sparkassenaufsichtsbehörden und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sparkassen- und Giroverbände geändert werden.

Auf Grund des § 10 Abs. 1 a des bad. Sparkassengeset­zes erhält demnach Abschnitt A Ziffer III Abs. 2 der dem Erlaß vom 15. August 1951 Nr. 44 437/1 b (Amtsbl. S. 341) beigefügten Anlage folgende Fassung:

Kleinwohnungsbauten und Kleinsiedlungen, die den Grundsätzen des sozialen Wohnungsbaus entsprechen, , dürfen an erster Rangstelle bis zu 75 Prozent des Be­leihungswertes beliehen werden, wenn für den über 50 hinausgehenden Betrag der Bund, ein Land, eine Ge­meinde (Gemeindeverband) oder eine andere leistungs­fähige, mit dem Recht zur Erhebung von Abgaben aus­gestattete Körperschaft des öffentlichen Rechts die Bürgschaft übernimmt. Die Beleihungsgrenze erhöht sich auf 90 Prozent, wenn ein Land oder eine öffentlich- rechtliche Kreditanstalt, für deren Verpflichtungen ein Land haftet, gemäß landesrechtlichen Vorschriften die

Bürgschaft bis zu dieser Höhe übernimmt. Eine etwaige Inanspruchnahme des Bürgen darf nicht davon abhän­gig sein, daß die Sparkasse bei einer Zwangsversteige­rung mitbietet.

An die öffentlichen Sparkassen, die Gemeinden (Städte) und ihre Aufsichtsbehörden.

Amtsblatt S. 249

Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses zum Wohnungsgeldzuschuß

Runderlaß des Präsidenten des Landesbezirks Baden Landesbezirksdirektion für Innere Verwaltung und

Arbeit Abwicklungsstelle vom 31. Mai 1952 Nr. 38 029/I/A 2 Norm. XXVID

Das Finanzministerium Württemberg-Baden hat mit Erlaß vom 7. Mai 1952 Nr. III B 68-4773 folgendes mit­geteilt:

Die Richtlinien für die Gewährung eines außer­ordentlichen Zuschusses zum Wohnungsgeldzuschuß nach dem Runderlaß des fr. Reichsministers der Finan­zen vom 10. Juni 1942 Nr. A 5260 - 14 291 IV 2. Ang. (RBB. S. 145),ergänzt durch den Runderlaß vom 25. Mai 1943 Nr. A 1301 (43) - 160 I (RBB. S. 129) werden im Landesbezirk Württemberg nicht mehr angewandt. An­läßlich einer Umfrage im Jahre 1950 wurde festgestellt, daß auch in anderen Bundesländern, u. a. in Württem- berg-Hohenzollern, die erwähnten Richtlinien nicht mehr zur Anwendung kommen. Das Finanzministerium beabsichtigt nicht), die Gewährung von außerordentlichen