Amtsblatt
des Landesbezirks Baden
7. Jahrgang Karlsruhe, 21. Juni 1952 Nr. 18
Inhalt:
Bekanntmachungen und Runderlasse: Seite
Runderlaß der Landesbezirksdirektion für Innere Verwaltung und Arbeit — Abwicklungsstelle —
vom 27. Mai 1952 Nr. 35 719/1 a über die Beleihungsgrundsätze für die öffentlich-rechtlichen
Sparkassen ... . 249
Runderlaß vom 31. Mai 1952 Nr. 38 029/I/A 2 über die Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses zum Wohnungsgeldzuschuß.249
Runderlaß vom 20. Mai 1952 Nr. 13 922/III a über die Überwachung der Fabrikationsbetriebe für
kohlensaure Getränke.250
Runderlaß vom 7. Juni 1952 Nr. 23 987/IIIB über das Tierschutzgesetz, hier, Anketten und Kupieren von Hunden.250
Runderlaß vom 27. Mai 1952 Nr. 36 440/VA/E 2 über Sonderausweise der fremden Missionen und der Internationalen Kontrollbehörde für die Ruhr . 250 Runderlaß vom 28. Mai 1952 Nr. 37 270/VA über die Losbrieflotterie des Deutschen Roten Kreuzes zur Beschaffung von Mitteln für gemeinnützige Ein
richtungen .251
Runderlaß vom 29. Mai 1952 Nr. 37 695/VA/E 2 über
die Sportwaffenamnestie.251
Runderlaß vom 31. Mai 1952 Nr. 38 827/VA/E2 über Sportwaffen für Schützenvereine.252
Seite
Runderlaß vom 27. Mai 1952 Nr. 28 904/V B/F 2 b
über SOSt. Nr. 31 Übermüdung.253
Runderlaß vom 30. Mai 1952 Nr. 37 245/VA/E 2 über die sicherungsweise Übereignung von Kraftfahrzeugen und Anhängern.253
Runderlaß vom 31. Mai 1952 Nr. 37 969/VA/E 2 über die Ermächtigung des KBA zur Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 53 und 60 StVZO über die Anbauhöhe der Schlußleuchten und Kennzeichen bei Motorrollern und Seiten
wagen für Motorroller.254
Runderlaß vom 21. Mai 1952Nr/25 262/VB/F 2a über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrügern
und Hochstaplern.254
Runderlaß der Landesbezirksdirektion des Kultus und Unterrichts — Abwicklungsstelle — vom 3. Juni 1952 Nr. B 9620 über die Erhebung des
Filmbeitrags.254
Runderlaß vom 5. Juni 1952 Nr. B 9205 über die Reifeprüfung für Schulfremde an Höheren Schulen, Herbst 1952 . 255
Runderlaß vom 6. Juni 1952 Nr. B 9614 über das
Evangelische Kirchengesangbuch.255
Berichtigungen.255
Bilanz auf 31. Dezember 1951 der Badischen Landeskreditanstalt für Wohnungsbau, Karlsruhe . . . 256
Bekanntmachungen und Runderlässe
Landesbezirksdirektion für Innere Verwaltung u. Arbeit
Beleihungsgrundsätze für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen
Runderlaß des Präsidenten des Landesbezirks Baden — Landesbezirksdirektion für Innere Verwaltung und Arbeit — Abwicklungsstelle — vom 27. Mai 1952 Nr. 35 719/Ia Norm. XII
Der Sonderausschuß Bankenaufsicht hat sich in seiner Sitzung vom 25./26. April 1952 damit einverstanden erklärt, daß die Beleihungsgrundsätze für die öffentlich- rechtlichen Sparkassen entsprechend einem Antrag verschiedener Bank- und Sparkassenaufsichtsbehörden und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sparkassen- und Giroverbände geändert werden.
Auf Grund des § 10 Abs. 1 a des bad. Sparkassengesetzes erhält demnach Abschnitt A Ziffer III Abs. 2 der dem Erlaß vom 15. August 1951 Nr. 44 437/1 b (Amtsbl. S. 341) beigefügten Anlage folgende Fassung:
„Kleinwohnungsbauten und Kleinsiedlungen, die den Grundsätzen des sozialen Wohnungsbaus entsprechen, , dürfen an erster Rangstelle bis zu 75 Prozent des Beleihungswertes beliehen werden, wenn für den über 50 hinausgehenden Betrag der Bund, ein Land, eine Gemeinde (Gemeindeverband) oder eine andere leistungsfähige, mit dem Recht zur Erhebung von Abgaben ausgestattete Körperschaft des öffentlichen Rechts die Bürgschaft übernimmt. Die Beleihungsgrenze erhöht sich auf 90 Prozent, wenn ein Land oder eine öffentlich- rechtliche Kreditanstalt, für deren Verpflichtungen ein Land haftet, gemäß landesrechtlichen Vorschriften die
Bürgschaft bis zu dieser Höhe übernimmt. Eine etwaige Inanspruchnahme des Bürgen darf nicht davon abhängig sein, daß die Sparkasse bei einer Zwangsversteigerung mitbietet.“
An die öffentlichen Sparkassen, die Gemeinden (Städte) und ihre Aufsichtsbehörden.
’ Amtsblatt S. 249
Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses zum Wohnungsgeldzuschuß
Runderlaß des Präsidenten des Landesbezirks Baden — Landesbezirksdirektion für Innere Verwaltung und
Arbeit — Abwicklungsstelle — vom 31. Mai 1952 Nr. 38 029/I/A 2 Norm. XXVID
Das Finanzministerium Württemberg-Baden hat mit Erlaß vom 7. Mai 1952 Nr. III B 68-4773 folgendes mitgeteilt:
„Die Richtlinien für die Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses zum Wohnungsgeldzuschuß nach dem Runderlaß des fr. Reichsministers der Finanzen vom 10. Juni 1942 Nr. A 5260 - 14 291 IV 2. Ang. (RBB. S. 145),ergänzt durch den Runderlaß vom 25. Mai 1943 Nr. A 1301 (43) - 160 I (RBB. S. 129) werden im Landesbezirk Württemberg nicht mehr angewandt. Anläßlich einer Umfrage im Jahre 1950 wurde festgestellt, daß auch in anderen Bundesländern, u. a. in Württem- berg-Hohenzollern, die erwähnten Richtlinien nicht mehr zur Anwendung kommen. Das Finanzministerium beabsichtigt nicht), die Gewährung von außerordentlichen